Spektakulärer Prozessbeginn Klage gegen das ungarische Anti-Homosexuellen-Gesetz – der größte Menschenrechtsprozess in der EU-Geschichte
Heute startet der größte Menschenrechtsprozess in der Geschichte der EU: 16 Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission klagen gegen das Anti-Homosexuellen-Gesetz in Ungarn.
Ein Urteil mit Folgen
Die Anhörung heute vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wird mit Spannung erwartet, ein Urteil gegen Ungarn könnte andere EU-Mitgliedstaaten wie Bulgarien oder Litauen dazu zwingen, ähnliche Gesetze aufzuheben und andere Regierungen wie Italien, Rumänien oder die Slowakei zu einem Umdenken erwägen. Eine ähnliche Signalwirkung könnte ein Verurteilung auch auf Georgien haben, dass sich gerade inmitten der EU-Beitrittsgespräche befindet und ein ähnliches Gesetz in diesem Jahr verabschiedet hatte.
Das Anti-Homosexuellen-Gesetz in Ungarn ist eine Blaupause des russischen Anti-Homosexuellen-Propaganda-Gesetzes aus dem Jahr 2013. Unter dem Vorwand, Kinder zu schützen, schränkt das ungarische Gesetz die Rechte von Homosexuellen ein, zensiert die Sexualerziehung, verbietet alle Themen rund um LGBTI* an Schulen und in den Medien, unterbindet den Verkauf oder das Anbieten von Büchern mit LGBTI*-Inhalten und setzt Schwule mit Pädophilie gleich.
Eintreten für die EU-Grundrechte
Drei internationale LGBTI*-Organisationen hatten den Fall maßgeblich vorangetrieben. Eszter Polgari vom ungarischen Verein HATTER hatte gegenüber SCHWULISSIMO bekräftigt: „Es steht viel auf dem Spiel: Es geht nicht nur darum, dass ein Mitgliedstaat sich nicht an sekundäres EU-Recht hält, sondern es geht darum, einen Trend zur Verabschiedung oder auch nur Erwägung von Anti-LGBTI*-Gesetzen zu stoppen. Der Fall bietet eine gute Gelegenheit, für die Grundrechte und Werte einzutreten, auf denen die gesamte EU beruht. Ein künftiges Urteil des EuGH, in dem festgestellt wird, dass Ungarn gegen EU-Recht verstößt, betrifft nicht nur Ungarn; ein solches Urteil wird in der gesamten Europäischen Union gelten und die Mitgliedstaaten daran hindern, ähnliche Gesetze in ihren jeweiligen Ländern zu erlassen.“ Final wird die Plenarkammer über den Ausgang des Verfahrens entscheiden, ein genauer Termin steht noch nicht fest.