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Pride-Verfahren eingestellt Keine Anklage gegen Gergely Karácsony und Géza Buzás Habel

Von ms - 05.06.2026 - 08:30 Uhr
Beide Pride-Verfahren eingestellt
Foto: IMAGO / EST&OST
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Die ungarische Staatsanwaltschaft hat die Anklage gegen den Budapester Bürgermeister Gergely Karácsony im Zusammenhang mit der Pride-Parade des Jahres 2025 fallengelassen. Ebenso eingestellt wurde die Anklage gegen Géza Buzás Habel, den Veranstalter der Pécs Pride im letzten Jahr. Das teilte die Behörde mit. Ausschlaggebend sei ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom April. Danach stellen die in der Anklageschrift beschriebenen Handlungen keinen Straftatbestand mehr dar.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Anklage gegen Budapests Bürgermeister Gergely Karácsony wurde eingestellt.
  • Karácsony hatte die Pride-Parade 2025 trotz eines staatlichen Verbots zugelassen.
  • Ebenso eingestellt wurde die Anklage gegen CSD-Veranstalter Géza Buzás Habel des Pécs Pride
  • Grundlage ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom April.
  • Die unter Viktor Orbán eingeführten Anti-LGBTIQ+-Regelungen wurden vom EuGH als Verstoß gegen EU-Grundfreiheiten bewertet.
  • Die nächste Pride-Parade in Budapest ist für den 27. Juni geplant.

Anklage in Budapest

Das Verfahren gegen Karácsony war eingeleitet worden, nachdem er die Pride-Parade in der ungarischen Hauptstadt trotz eines staatlichen Verbots ermöglicht hatte. Die damalige rechtskonservative Regierung unter dem ehemaligen Ministerpräsidenten Viktor Orbán hatte die Veranstaltung untersagt und im letzten Jahr ein generelles Pride-Verbot in Ungarn ausgesprochen. Zur Begründung verwies die Regierung zudem auf das Anti-Homosexuellen-Gesetz aus dem Jahr 2021. 

Karácsony, Co-Vorsitzender der ungarischen Grünenpartei Párbeszéd – Zöldek und politischer Gegenspieler Orbáns, hielt dennoch an der Durchführung der Demonstration fest und erklärte sie kurzerhand zu einer städtischen Veranstaltung. An der Pride-Parade beteiligten sich trotz des Verbots daraufhin mehr als 200.000 Menschen. Damit erreichte die Veranstaltung eine deutlich höhere Teilnehmerzahl als in den Jahren zuvor. Infolge der Durchführung erhob die Staatsanwaltschaft im Januar dieses Jahres Anklage gegen den Bürgermeister.

Anklage im Fall Pécs

Ähnlich erging es CSD-Veranstalter Géza Buzás Habel, einem engagierten Lehrer, der im Oktober letzten Jahres trotz des bestehenden Verbots ebenso einen Pride organisiert hatte. Habel hatte die Behörden ausgetrickst, in dem er eine zweite Demonstration gegen die „Überzüchtung von Rehen und Hirschen“ angemeldet und daraufhin auch genehmigt bekommen hatte – bei dieser Protestaktion liefen dann die Pride-Teilnehmer mit. Gegen den 32-jährigen Lehrer wurde daraufhin im Februar dieses Jahr ebenso Klage eingereicht. 

Anklagen aufgehoben dank EuGH

Im März dieses Jahres wurde dann in beiden Fällen die Strafanklagen ausgesetzt und an das Verfassungsgericht überstellt mit der Bitte um Klärung. Die zentrale Frage war dabei, ob ein generelles Verbot nicht gegen die ungarische Verfassung verstößt. Wesentliche Grundlage für die nun erfolgte Einstellung der Verfahren ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Das Gericht hatte im April geurteilt, dass die ungarischen Anti-LGBTIQ+-Regelungen gegen die EU-Grundfreiheiten verstoßen.

Seit dem Regierungswechsel wird Ungarn von dem konservativen und zugleich proeuropäischen Ministerpräsidenten Péter Magyar geführt. Er hat sich wiederholt für Gleichberechtigung sowie die Versammlungsfreiheit ausgesprochen. Eine ausdrückliche Unterstützung der Pride-Parade blieb bislang jedoch aus. Auch hinsichtlich der unter der Regierung Orbán verabschiedeten Anti-Homosexuellen-Gesetze sind bisher keine konkreten Schritte zu deren Abschaffung bekannt geworden. Ungeachtet der politischen Debatten laufen die Vorbereitungen für die nächste Veranstaltung bereits. Die diesjährige Pride-Parade in Budapest soll am 27. Juni stattfinden. Inzwischen spricht sich auch eine Mehrheit der Ungarn für gleichberechtigte Rechte für Homosexuelle aus. 

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