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Zweites Pride-Verfahren ausgesetzt
Foto: Amnesty International
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Zweite Pride-Klage ausgesetzt Richter fragen: Ist das Pride-Verbot in Ungarn rechtmäßig?

ms - 11.03.2026 - 09:00 Uhr
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Nachdem letzte Woche bereits das Strafverfahren gegen den Bürgermeister von Budapest ausgesetzt worden war, hat ein Gericht nun auch das Verfahren gegen den Organisator der Pécs Pride, Géza Buzás-Hábel, vorläufig gestoppt und ebenso das Verfassungsgericht angerufen; dies teilte das Roma Press Center jetzt mit. Damit wiederholt sich im Wesentlichen ein Vorgehen, das bereits vergangene Woche im Fall von Gergely Karácsony, dem Bürgermeister von Budapest, zu beobachten war. 

Frage der Verfassungsmäßigkeit 

Im Fall Karácsony hatte das Gericht das Verfassungsgericht gebeten zu prüfen, ob gewisse Bestimmungen des Versammlungsrechts und des Kinderschutzgesetzes, die auf die Organisation der Pride-Parade in Budapest im Juli des Vorjahres angewendet wurden, die Anforderungen an Rechtssicherheit und Normklarheit verletzen und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Vereinfacht gesagt stellten die Richter in Frage, ob ein generelles Verbot von Prides überhaupt verfassungsmäßig korrekt ist. In beiden Fällen hat das Verfassungsgericht jetzt knapp drei Monate Zeit, eine Entscheidung zu fällen.  

Anklage in Pécs 

Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Pécs hatte vor einem Monat Anklage gegen Buzás-Hábel erhoben. Hintergrund ist die Organisation der Pécs Pride im Herbst letzten Jahres. Die Anklage stützt sich auch hier auf angebliche Verstöße gegen die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe, die ohne Gerichtsverhandlung verhängt werden könnte. Möglich wäre überdies eine Haftstrafe von einem Jahr für den Angeklagten. 

Buzás-Hábel äußerte sich zu der jetzt erfolgten Aussetzung des Verfahrens: „Ehrlich gesagt hätten wir uns über eine Untersuchung auf europäischer Ebene eher gefreut, aber jetzt liegt die Angelegenheit beim Verfassungsgericht, wo entschieden wird, ob die Regelung mit der Verfassung in Einklang steht. Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, dass das ‚unabhängige‘ Verfassungsgericht eine überraschende Entscheidung trifft.“ Final ist die Sache also noch nicht vom Tisch. Eine konkrete Reaktion der Europäischen Union in dieser Angelegenheit ist allerdings bis heute einmal mehr ausgeblieben. 

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