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Grundgesetzschutz für LGBTIQ+ Die Initiative zur Grundgesetzergänzung um die "sexuelle Identität" war heute Thema im Bundesrat

ms - 11.07.2025 - 13:30 Uhr
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Die Bundesratsinitiative aus Berlin zur Ergänzung des Grundgesetzes Artikel 3 um die „sexuelle Identität“ als besonders schützenswertes Merkmal ist heute Nachmittag im Bundesrat angenommen worden und wurde nach zwei Wortbeiträgen nun an die zuständigen Ausschüsse zur Beratung verwiesen. Für eine erfolgreiche Änderung ist eine Zweidrittel-Mehrheit nötig.  

Jahrzehntelanger Kampf 

Seit rund 30 Jahren wird versucht, die Ergänzung umzusetzen, anfangs noch um die „sexuelle Orientierung“, inzwischen für die „sexuelle Identität“. Queere Verbände wünschten sich zudem die Einarbeitung der „geschlechtlichen Identität“ als weiteres Schutzmerkmal in Artikel 3.3 des Grundgesetzes. Kernziel des Anliegens ist ein besserer Schutz für die LGBTIQ+-Community, sodass selbst bei möglicherweise künftigen queer-feindlichen Regierungen keine einfache Mehrheit im Bundestag grundsätzliche Rechte für Homosexuelle und queere Menschen streichen lassen kann.  

Minderheitenschutz in Gefahr

Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung des Landes Berlin, erklärte dazu heute im Bundesrat: „Diese Ergänzung ist nicht nur geboten, sie ist heute und mehr denn je dringend notwendig. Der Schutz von Minderheiten ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Statt dem Recht des Stärkeren gilt in unserer Gesellschaft die Gleichbehandlung aller. Wir wollen verfassungstechnisch verankern, dass damit explizit auch Menschen jeder sexuellen Identität mitgemeint sind. Denn wir leben in einer Zeit, in der dieser Minderheitenschutz in Frage gestellt wird.“  

Des Weiteren betonte die SPD-Politikerin die steigende Hasskriminalität gegenüber der Community und die alltäglichen Angriffe sowie die oftmals erlebte Diskriminierung bei LGBTIQ+-Menschen. Überdies sagte Kiziltepe, dass das Grundgesetz in seiner aktuellen Version auch in der Nachkriegszeit nicht hatte verhindern können, dass aufgrund des Paragrafen 175 homosexuelle und bisexuelle Männer weiter verfolgt und verurteilt worden sind.  

Schatten des Paragrafen 175

Anschließend betonte Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, auch noch einmal die Schrecken der Nazi-Zeit und die Spätfolgen des Paragrafen 175. Zudem nannte die Grünen-Politikern das Fazit einer Befragung unter queeren Menschen in NRW: „Mit Blick auf die Zukunft befürchten mehr als 80 Prozent der LGBTIQ+-Befragten, dass sich ihre Situation verschlechtern wird und sie sorgen sich vor einer zunehmenden gesellschaftlichen Polarisierung. Sie sorgen sich, dass es eben keine lineare Weiterentwicklung der Gleichstellung gibt und der Selbstbestimmung aller Menschen in diesem Land, sondern, dass einmal erkämpfte Rechte möglicherweise nicht für immer Bestand haben.“

Abschließend stellte Paul dabei fest: „Wir erleben eine Gleichzeitigkeit von einerseits steigender Akzeptanz und steigender Sichtbarkeit wie beispielsweise am vergangenen Wochenende beim CSD in Köln, und gleichzeitig mehr Angst bei queeren Menschen, mehr Drohungen, auch und gerade gegen CSDs (…) und es gibt einen drastischen Anstieg queerfeindlicher Gewalt.“ Weitere Wortmeldungen gab es nicht, anschließend wurde die Gesetzesvorlage dem Rechtsausschuss sowie dem Ausschuss für Frauen und Jugend und dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zugewiesen. Wann der Bundesrat final darüber abstimmen wird, ist aktuell noch nicht bekannt. 

Queere Vereine betonen Wichtigkeit 

Patrick Dörr vom Bundesvorstand des Verbands Queere Vielfalt LSVD+ hatte im Vorfeld betont: „LSBTIQ* im Grundgesetz explizit zu schützen, ist dringender denn je! Hassrede in sozialen Medien, Beleidigungen auf der Straße und auch tätliche Angriffe auf queere Menschen nehmen in erschreckendem Maße zu. CSDs werden vermehrt zur Zielscheibe rechtsextremer Gruppierungen. Es ist Zeit, dass die Politik diese Schutzlücke endlich schließt!“

Sein Kollege Markus Apel vom bayerischen LSVD+-Landesvorstand hatte überdies von der bayerischen Regierung gefordert, für die Grundgesetzänderung zu stimmen: „Wer beim CSD mitläuft und queere Sichtbarkeit feiert, muss in der Politik liefern. Die CSU hat mit ihrer Teilnahme zugesagt, die Grundgesetzänderung zu unterstützen. Wer unsere Sichtbarkeit feiert, muss auch unsere Rechte sichern – im Grundgesetz und im Alltag.“

Danny Clausen-Holm, der Vorsitzende des Landesverbandes LSVD+ Schleswig-Holstein, zeigte sich sehr erfreut, dass die Landesregierung von Schleswig-Holstein sich bereits positiv zu einer Grundgesetzergänzung geäußert hat: „Jetzt liegt der Ball beim Bund. Nach dieser starken Unterstützung aus Schleswig-Holstein und Berlin ist es höchste Zeit, dass unser Grundgesetz im Sinne der Gleichheit und Würde aller Menschen ergänzt wird. Wir fordern alle politischen Akteure im Bund auf, diesen historischen Moment zu nutzen und diese Verfassungsergänzung endlich auf den Weg zu bringen.“ 

Unterstützt wird die Bundesratsinitiative von SPD, Grüne, Linke und FDP sowie den zwei CDU-geführten Ländern Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Die Union selbst hatte bereits mehrfach zuletzt betont, dass sie keinen  Handlungsbedarf sehe – LGBTIQ+-Menschen seien durch das bestehende Grundgesetz bereits gleichwertig und ausreichend geschützt. Ob bei dieser Ausgangslage tatsächlich eine Zweidrittel-Mehrheit zustande kommt, ist fraglich. 

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