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Schlussplädoyer gegen Ungarn

Schlussplädoyer gegen Ungarn Generalstaatsanwältin bekräftigt alle Anklagepunkte gegen das Anti-Homosexuellen-Gesetz in Ungarn

ms - 05.06.2025 - 13:20 Uhr
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Ungarn verstößt mit seinem Anti-Homosexuellen-Gesetz von 2021 gegen Artikel 2 der Europäischen Union, die Vertragsklausel, in der die Grundwerte der EU verankert sind. Zu dieser bahnbrechenden Einschätzung kam heute die Generalanwältin Tamara Ćapeta in ihrem abschließenden Gutachten. Seit Ende letzten Jahres läuft vor dem Gerichtshofs der EU (EuGH) der Prozess gegen Ungarn. 16 EU-Mitgliedsstaaten sowie das EU-Parlament und die EU-Kommission hatten die Klage eingereicht. Die heute erfolgten Aussagen seien ein „historisches Gutachten“, so mehrere queere Vereine.  

Verstoß gegen die EU-Grundwerte

Es ist das erste Mal in der Geschichte der EU, dass ein Land damit offiziell gegen die Grundwerte der Union verstößt, in diesem Fall gegen Demokratie und die Gleichheit der Menschenrechte. Dazu kommen Verstöße gegen die Charta der Grundrechte und gegen die Freiheit der Menschen. Die Richter des EU-Gerichtshofes fällen ihr Urteil in der Sache voraussichtlich bis Ende des Jahres – zumeist stimmen sie dabei allerdings der Einschätzung der Generalanwaltschaft zu.   

„Dies ist ein wichtiger rechtlicher Schritt. Zum ersten Mal wird der Gerichtshof aufgefordert, einen eigenständigen Verstoß gegen Artikel 2 zu bestätigen. Es beweist, dass es sich bei den Maßnahmen Ungarns nicht um eine politische Meinungsverschiedenheit handelt – sie sind ein Angriff auf die Grundlagen der ganzen Union. Ein wichtiger Meilenstein im europäischen Kampf für LGBTIQ+-Rechte und für die Verteidigung der EU-Werte“, so Rémy Bonny, Geschäftsführer der queeren Organisation Forbidden Colours. Nun müsse die EU-Kommission handeln, so Bonny weiter. Ähnlich schätzt das auch Rechtsexperte Vincent Reillon ein: „Diese Stellungnahme sollte ein Weckruf sein. Die Kommission kann nicht schweigen, während Ungarn den Pride verbietet. Sie muss jetzt handeln: ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, einstweilige Maßnahmen beantragen und EU-Mittel blockieren.“

Die Bedeutung dieses Gutachtens

Esther Martinez, Geschäftsführerin des LGBTIQ+-Vereins Reclaim, hebt dabei die besondere Bedeutung des heutigen Tages hervor: „Dieser Fall ist der größte Menschenrechtsfall in der Geschichte der EU. Der Generalanwalt ist der Ansicht, dass die Klage in allen Punkten begründet ist und schließt sich der Argumentation der EU-Kommission voll an: Ungarns Gesetz verstößt gegen EU-Recht und EU-Werte. Die Generalanwältin ist eindeutig: Die Gleichstellung von LGBTIQ+ steht in der EU nicht zur Debatte. Diskriminierung und Ausgrenzung von LGBTIQ+ Menschen sind nicht zu rechtfertigen – sie verstoßen gegen die Grundwerte der Union!“

Und Bonny betont abschließend: „Hier geht es nicht mehr nur um Ungarn. Es geht um die Glaubwürdigkeit der EU als Union der Werte. Dem Gerichtshof ist ein klarer Weg aufgezeigt worden. Wir fordern die 27 Richter auf, den Schlussanträgen des Generalanwalts zu folgen. Wenn der Gerichtshof die Schlussanträge bestätigt, werden die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten keine andere Wahl haben, als zu handeln – politisch und rechtlich.“

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