Debatte über queere NS-Opfer Linke fordern Entschuldigung, AfD sorgt für Empörung
Im Bundestag wurde gestern Abend über die queeren Opfer der Nationalsozialisten debattiert. Die Linksfraktion fordert von der Bundesregierung die Anerkennung auch von allen queeren Opfern jenseits der bekannten, verfolgten rund 100.000 homosexuellen Männer durch den Paragraphen 175, der erst 1994 vollends aufgehoben worden war. SPD, Grüne und Linke sprachen sich dafür aus, Union und AfD dagegen.
Linke und SPD kritisieren AfD
Laut Maik Brückner, queerpolitischer Sprecher der Linksfraktion, müsse die Bundesregierung die Hinterbliebenen der queeren Opfer um Verzeihung bitten. „Das offizielle Gedenken in Deutschland hatte lange Zeit einen blinden Fleck, weil auch die Verfolgung und Diskriminierung queerer Menschen in Deutschland, in beiden deutschen Staaten, nach 1945 weiterging.“ Das bisher einmalige Gedenken für queere Opfer im Bundestag 2023 sei deswegen nicht ausreichend. Zudem, so die Linksfraktion in ihrem Antrag, solle die Bundesregierung die historische Forschung unterstützen inklusive dem Wiederaufbau eines Instituts für Sexualwissenschaften in Berlin.
Carmen Wegge von der SPD brachte ähnlich wie Brückner zu Beginn ihrer Rede dann ein Fallbeispiel einer lesbischen, jüdischen Frau, die im Nationalsozialismus verfolgt und ermordet wurde. Es habe, so Wegge, viele queere Opfer in dieser Zeit gegeben. Erneut betonte sie ebenso wie Brückner den Paragraphen 175. Brückner forderte abermals auch ein Verbotsverfahren gegen die AfD, Wegge erklärte in Richtung der Partei: „Was sie hier täglich mit ihrer Rhetorik betreiben, ist keine legitime Meinungsverschiedenheit, es ist eine Politik der Abwertung von Menschen in diesem Land. Das ist für uns inakzeptabel.“
Lesbische Frauen und trans* Menschen
Marlene Schönberger (B90/Grüne) bekräftigte, dass die Verfolgung von Homosexuellen nicht nach 1945 endete und die Polizei die Rosa Listen des Dritten Reichs bis in die 1980er Jahre weitgeführt habe. „Gegen welche NS-Kontinuitäten die queere Community Grundrechte und Erinnerungskultur erkämpfen musste, ist eine Schande. Ihr Kampf verdient unseren tiefsten Respekt.“ Auch Entschuldigungen und Rehabilitationen seien zu spät gekommen. Zudem, so Schönberger weiter: „Für verfolgte lesbische und bisexuelle Frauen sowie für trans* Personen kam Entschädigung in der Regel gar nicht. Keine Entschädigung für diese Gruppen, die als sogenannte Asoziale und Arbeitsscheue in Konzentrationslagern misshandelt, zwangssterilisiert oder zur Prostitution gezwungen wurden.“ Des Weiteren betonte die Grünen-Politikern, dass queere Menschen bis heute nicht im Grundgesetz Artikel 3 explizit benannt werden und dass der Aktionsplan weiter umgesetzt werden müsse. „Queere Rechte sind Menschenrechte“, so Schönberger abschließend.
Union erklärt Linken-Antrag für überholt
Ansgar Heveling von der Union betonte, dass die Verfolgung von LGBTIQ+-Menschen „furchtbares Unrecht“ war und erklärte weiter: „Heute ist für uns klar, niemand darf wegen seiner Identität entwürdigt, ausgegrenzt oder zum Opfer staatlicher Willkür gemacht werden. Gerade deshalb schulden wir den Verfolgten aus der Zeit des Nationalsozialismus Respekt, Erinnerung und eine Sprache, die nicht stigmatisiert, sondern aufrichtet.“ Allerdings, so Heveling weiter, sei die Anerkennung dieses Unrechts gegenüber queeren Menschen bereits auf höchster staatlicher Ebene mehrfach erfolgt, beispielsweise mit der Rehabilitierung von verurteilten Homosexuellen oder der Entschuldigung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Der Antrag sei gut gemeint, aber nicht erforderlich. Erinnerungspolitik brauche nicht immer neue Institutionen. Deswegen lehne die Union den Antrag ab.
Unions-Kollege Dr. Martin Plum betonte weiter, dass immer wieder an verschiedene Opfergruppen des Nationalsozialismus erinnert werde. Die Erinnerung daran sei kein Selbstzweck, sondern notwendig, um für Recht und Freiheit auch in der Gegenwart einzutreten. „Diese Verantwortung bedeutet vor allem, dass wir wachsendem Hass und wachsender Gewalt entschieden entgegentreten. Dass Menschen in unserem Land immer noch, und leider wieder häufiger, aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität zu Opfern werden, dürfen wir nicht hinnehmen.“
Dr. Konrad Körner von der CSU schloss sich inhaltlich Plum an, der Antrag der Linksfraktion erwecke den Eindruck, es sei in den letzten Jahren nichts geschehen – das sei jedoch falsch. Es gäbe so zum Beispiel über 25 Denkmäler für die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus in Deutschland sowie seit 1996 auch ein Institut für Sexualwissenschaften an der Charité. Der Antrag der Linken sei daher schlicht überholt.
AfD spricht von „moralischer Übergriffigkeit“
Nicole Hess von der AfD erklärte, dass die Begrifflichkeit der „queeren“ Opfer nicht Klarheit, sondern Beliebigkeit fördere, dabei sei man zur Wahrhaftigkeit verpflichtet: „Im NS-Staat wurden Menschen jedoch nicht verfolgt, entrechtet, gequält oder ermordet, weil sie in ihrer Lebensweise oder ihrer Sexualität beliebig gewesen wären. Im Gegenteil: Sie lebten sehr konkret als Homosexuelle, als Juden, als Künstler. Und sie wurden auch sehr konkret verfolgt nach konkreten, ihnen vorgeworfenen Tatbeständen, nach Stigmata, nach Rasse, ideologischem Raster durch Denunziation. Wer Erinnerung ernst meint, sollte also zuerst fragen: Welche Menschen wurden wie verfolgt und warum.“
Man stülpe dabei den Opfern von damals heute eine „moderne Identität“ über, so Hess weiter – dies sei eine „moralische Übergriffigkeit“. Man höre damit den Opfern nicht zu und nehme ihnen so noch die „zuletzt gebliebene Freiheit, die eigene Selbstbeschreibung.“ Der Begriff der „queeren“ Opfer sei daher abzulehnen, weil sich dieser ständig erweitere und neu definierte. „Ich sage es ganz klar: Viele Homosexuelle fühlen sich diesem Label gerade nicht zugehörig.“ Für viele sei „Queer“ nicht Befreiung, sondern „Fremdzuschreibung“, so Hess weiter. Dies sei übergriffig, die Opfer würden nicht geehrt, sondern ausgenutzt.
Brandner attackiert Hirschfeld
AfD-Kollege Stephan Brandner erklärte, seine Partei würde allen Opfern von Verfolgung die gleiche Aufmerksamkeit zukommen lassen. Zum Antrag der Linken sagte er: „Ideologie frisst Hirn. Sie verhöhnen die Opfer, sie schwurbeln ihr wokes Einerlei, sogar Anne Frank wird von ihnen vor den queeren Karren gespannt. Widerlicher geht es aus meiner Ansicht nicht.“ Zudem griff der AfD-Politiker den schwulen Sexualforscher Magnus Hirschfeld als „Ikone des links-woken Queer-Unsinns“ an. Hirschfeld sei ein „Eugeniker, ein Sozialdarwinist mit widerlichen Fantasien und Plänen zu Menschenexperimenten, Kastrationen und Genitalverstümmelungen“ gewesen. Hirschfeld sei darüber hinaus der Meinung gewesen, „Erbgesundheitslehre und Menschenzüchtung wären angezeigt, um eine bessere Menschheit zu schaffen.“ Die Linken seien blind vor den Fakten.
Lindh kontert mit Programm der AfD
Helge Lindh von der SPD konterte anschließend und bekräftigte, wie wichtig Verantwortung für die Vergangenheit sei – als Beispiel zitierte er aus dem aktuellen Entwurf des Regierungsprogramms der AfD Sachsen-Anhalt, das festhalte, dass „sexuelle Abweichungen und nicht reproduktive Lebensweisen“ inzwischen mehr Akzeptanz in der Gesellschaft hätten als die „normale Familie“. Lindh dazu: „Diese Sprache, die entstammt direkt aus dem Wörterbuch, aus dem Jargon des Unmenschen vor 1945.“ Die AfD führe einen unerträglichen Kreuzzug gegen queeres Leben. „Was sie tun ist eine Missachtung der Opfer des Nationalsozialismus, eine Missachtung aller queeren Opfer. Schämen Sie sich! Wenn sie so hämisch letztlich darüber lachen, wie Menschen für ihre Freiheit kämpfen, soll Ihnen dieses Lachen im Halse steckenbleiben.“