Polens Partnerschaftsgesetz Meilenstein für Schwule und Lesben im Land
Es war ein zähes Ringen, auch unter der neuen polnischen Regierung mit Ministerpräsident Donald Tusk, doch jetzt endlich hat das Parlament einen ersten Gesetzentwurf zur Einführung von rechtlich anerkannten Partnerschaften für schwule und lesbische Paare vorgelegt – ein Meilenstein für das Land, dessen Vorgänger-Regierung unter der PiS-Partei alles unternommen hatte, um die Rechte von Homosexuellen zu beschneiden inklusive der Einführung von „LGBT-freien Zonen“.
Wann kommt das Gesetz?
Immer wieder war zuvor auch massiv Druck auf Polen ausgeübt worden, sowohl seitens der EU selbst wie zuletzt durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Polen ist aktuell eins von fünf Ländern in der EU, welches solche Partnerschaften bisher nicht anbietet. Wann das Gesetz aber tatsächlich in Kraft treten kann, ist noch offen, selbst wenn das Gesetzesvorhaben jetzt zeitnah verabschiedet werden sollte, denn der konservative polnische Präsident Andrzej Duda, Freund der homophoben Vorgänger-Regierung, kann sein Veto einlegen. Duda ist noch bis 2025 im Amt.
Zivile Partnerschaft, keine Adoption
Das vorgeschlagene Gesetz würde es zwei unverheirateten Erwachsenen, unabhängig von ihrem Geschlecht, ermöglichen, eine eingetragene Partnerschaft bei einem Standesamt einzugehen. Dies würde ihnen erweiterte Rechte und Pflichten unter anderem in Bezug auf Steuern, Gesundheitsfürsorge und Erbschaft einräumen.
„Die eingetragene Partnerschaft wird auf den Grundsätzen der Gleichheit und Nichtdiskriminierung beruhen und sicherstellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht, die Möglichkeit haben, ihre Bedürfnisse und Lebenswünsche zu erfüllen. Der Gesetzentwurf ist eine Antwort auf die sozialen Bedürfnisse von gleichgeschlechtlichen Paaren, die keinen Zugang zur Institution der Ehe haben, aber auch von verschiedengeschlechtlichen Paaren, die in informellen Beziehungen leben und aus verschiedenen Gründen keine Ehe eingehen können oder wollen. Sie wird diese Menschen vor Ausgrenzung schützen und auch die Möglichkeit bieten, die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar zu definieren“, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Kompromisse in vielen Bereichen
Nicht vorgesehen im Gesetzentwurf ist die Möglichkeit für einen der Partner, die Kinder des anderen Partners zu adoptieren. „Hier haben wir einen Schritt zurück gemacht, einen Kompromissschritt“, betont Gleichstellungsministerin Katarzyna Kotula, die für die Ausarbeitung der Gesetzesentwürfe verantwortlich war, gegenüber dem Fernsehsender TVN.
Die Polnische Volkspartei (PSL), das konservativste Element der Regierungskoalition, hätte ansonsten dem Gesetzesvorhaben mit Sicherheit direkt nicht zugestimmt. Ob die PSL nun final zustimmen wird, ist trotzdem noch offen, schon jetzt betonten einzelne Abgeordnete, man habe sich nicht ausreichend genug im Vorfeld mit der Partei abgestimmt. Innerhalb der Partei gibt es zudem generell Streit über die Einführung einer zivilen Partnerschaft – nach jetzigem Stand scheint es möglich, dass die PSL-Mitglieder bei der finalen Abstimmung schlussendlich dann koalitionsfrei abstimmen werden dürfen. Ob so eine Mehrheit zustande kommen wird, ist offen.
Laut der jüngsten Ipsos-Umfrage von September dieses Jahres unterstützen inzwischen 62 Prozent der Polen die Einführung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Nach wie vor versucht indes, die katholische Kirche ein solches Gesetz mit aller Macht im Land zu verhindern.