Niederlage vor EU-Gerichtshof Ist die nötige Stiefkindadoption bei lesbischen Eltern eine Diskriminierung?
Lange Zeit hatten lesbische Paare gehofft, dass die Ampel-Regierung wie versprochen eine Reform des Abstammungsrechts umsetzt – Ziel wäre es gewesen, dass bei lesbischen Eltern die nicht leibliche Partnerin bereits mit der Geburt des gemeinsamen Kindes juristisch auch als Mutter anerkannt wird, wie das bei heterosexuellen Paaren bereits der Fall ist. Bisher ist dafür bei gleichgeschlechtlichen Frauen eine teure und meist langwierige Stiefkindadoption nötig.
Drei Jahre lang war das Vorhaben von SPD, Grüne und FDP immer wieder hinausgezögert und verschleppt worden, zuletzt hatte der ehemalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) versucht, mit einem ersten Gesetzestext Bewegung in die festgefahrene Situation zu bringen – offensichtlich vergebens. Ob in einer neuen Regierung dann ab 2025 die Reformpläne überhaupt noch einmal aufgegriffen werden, ist äußerst fraglich.
Klage vor dem Gerichtshof für Menschenrechte
Einen anderen Weg beschritt ein lesbisches Paar, das 2013 mittels anonymer Samenspende einen Sohn bekommen hatte. Die nicht leibliche Mutter musste das gemeinsame Kind auch hier adoptieren. Die beiden Frauen gingen deswegen vor Gericht, da sie durch die aktuelle Gesetzeslage ihr Familienleben negativ beeinträchtigt sahen – dies sei ein klarer Fall von Diskriminierung seitens des Gesetzgebers, so ihre Auffassung.
Nachdem die Klage bei deutschen Gerichten gescheitert war, wurde der Fall schlussendlich nun dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vorgelegt. Das Gericht in Straßburg schloss sich allerdings der Bewertung der Kollegen in Deutschland an, eine Diskriminierung liege nicht vor. Die unterschiedliche Behandlung von heterosexuellen und lesbischen Eltern mit Blick auf die automatische juristische Anerkennung der Elternschaft sei noch im Ermessungsspielraum des Gesetzgebers.
Es ist die zweite Niederlage nach den gebrochenen Versprechungen der Ampel-Regierung für lesbische Paare binnen einer Woche – ein letzter Hoffnungsschimmer ist nun ein Fall, der aktuell beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängig ist. Auch hier geht es um die bisher nötige Stiefkindadoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren. Der Ausgang indes ist auch hier völlig offen.