Kritik an Reformplänen Streitfall über "biologisches Geschlecht" zwischen Buschmann und queeren Verbänden
Nachdem das Bundesjustizministerium Anfang Oktober die Gesetzentwürfe für eine Reform des Familienrechts an die Länder weitergeleitet hat in der Hoffnung, das Verfahren damit voranzutreiben, melden sich nun acht queere Verbände zu Wort und kritisieren das Ministerium in mehreren Punkten – unter anderem für die Anerkennung des „biologischen Geschlechts“. Queere Familien würden dabei erneut diskriminiert werden.
Streit mit Buschmann
So schreibt das Bündnis der Verbände: „Der Entwurf führt erstmals die Kategorie ´biologisches Geschlecht´ im Abstammungsrecht ein. Eltern, die ihren Geschlechtseintrag geändert haben, sollen mit dem ihnen bei Geburt zugeordneten Geschlecht in das Geburtenregister eingetragen werden.“
Dies ist einer von zwei zentralen Punkten, von denen Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auch nicht abweichen möchte. Zuletzt erklärte er dazu: „Ein Kind hat auch künftig nur zwei rechtliche Eltern. Und: Die Frau, die das Kind gebiert, ist auch künftig stets Mutter des Kindes, ohne dass ihre Rechtsstellung anfechtbar oder einer Vereinbarung zugänglich ist.“
Die queeren Verbände indes betonen dabei das, am ersten November in Kraft tretende Selbstbestimmungsgesetz, welches „Selbst- statt Fremdbestimmung“ versprochen habe.
Kein Schutz gegen juristischen Missbrauch
Weitere Kritikpunkte aus Sicht der Vereine ist zum einen, dass es keine „zufriedenstellende Rückwirkungsmöglichkeit“ gibt für sogenannte „Nodoption“-Familien, also all jene, bei denen ein Gerichtsverfahren anhängig ist. Hier müsse der Staat rückwirkend die Kosten tragen.
Zum anderen soll das Abstammungsrecht mit dem Gesetzgebungsverfahren zur Verhinderung sogenannter missbräuchlicher Vaterschaften verknüpft werden – Ziel davon ist es, dass ausländische Staatsbürger über die Anerkennung einer Vaterschaft das Ausländerrecht nicht umgehen können; anderenfalls wäre dies möglich, selbst dann, wenn die Personen mit dem Kind keine genetische oder sozial-familiäre Beziehung haben. Diese juristische Schutzmaßnahme zum Missbrauch lehnen die Vereine aber ab.
Samenspender und leibliche Väter
Zuletzt betont das Bündnis mit Blick auf das Anfechtungsrecht: „Der genetische Beitrag leiblicher Väter darf gegenüber der sozial-familiären Elternschaft nicht unverhältnismäßig aufgewertet werden. Dass in dem Gesetzesentwurf Samenspender mit leiblichen Vätern gleichgestellt werden, entspricht nicht der Bedeutung ihres Beitrags an der Entstehung des Kindes.“
Die Kritik an den Reformplänen kommt vom Deutschen Juristinnenbund (djb), der Initiative Nodoption, der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Jurist*innen (BASJ), der TIN-Rechtshilfe, der Deutschen Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti), dem Verein Intergeschlechtliche Menschen, dem Bundesverband Trans* (BVT*) sowie dem Verband Queere Vielfalt LSVD+.