Reform des Familienrechts Kommt Bewegung in die Gesetzespläne für Regenbogenfamilien?
Bereits vor der politischen Sommerpause wollte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Pläne für eine Reform des Familienrechts vorstellen – daraus wurde nichts. Nun hat sich der FDP-Politiker erneut geäußert und will mehr Druck in der Ampel-Regierung aufbauen, um die Stellung Vätern und lesbischen Eltern zu stärken.
Gleichberechtigung bei lesbischen Paaren
Zum einen sollen auch jene Väter bereits durch die Vaterschaftsanerkennung sorgeberechtigt sein, die nicht mit der Mutter verheiratet sind. Zum anderen soll bei lesbischen Partnerschaften die nicht leibliche Mutter mit der Geburt des gemeinsamen Kindes als Elternteil anerkannt werden – aufwendige, teure und jahrelange Stiefkindadoptionen sollen entfallen.
Außerdem soll auch das Recht des Kindes selbst gestärkt werden – bei getrennt lebenden Elternteilen sollen künftig Kinder ab 14 Jahren eine neuerliche Entscheidung über eine bereits getroffene Sorgerechtsentscheidung beantragen können. Buschmann plant überdies auch Neuerungen bei der Adoption – nach seinem Wunsch sollen mit dem neuen Gesetzespaket dann auch unverheiratete Paare sowie alleinstehende Erwachsene ein Kind adoptieren dürfen.
Zudem werde das Abstammungsrecht auch für Menschen mit geändertem Geschlechtseintrag, ohne Geschlechtseintrag oder mit dem Geschlechtseintrag divers geöffnet werden. Ein weiterer Punkt im neuen Gesetzesvorhaben: Das Thema häusliche Gewalt soll bei der Entscheidung über das Sorgerecht zwingend berücksichtigt werden.
Scheitert das Reformvorhaben?
In zwei Punkten betont Buschmann allerdings deutlich, dass an einigen Grundsätzen nicht gerüttelt werden soll: „Ein Kind hat auch künftig nur zwei rechtliche Eltern. Und: Die Frau, die das Kind gebiert, ist auch künftig stets Mutter des Kindes, ohne dass ihre Rechtsstellung anfechtbar oder einer Vereinbarung zugänglich ist“, so Buschmann gegenüber der Tagesschau.
Warum sich die Reformpläne immer weiter nach hinten verschoben haben, begründete der Bundesjustizminister mit dem „Abstimmungsbedarf“ innerhalb der Ampel-Koalition. Die jetzt offiziell versandten Gesetzentwürfe sollen nebst einem geplanten Treffen der Vertreter der Landesjustizverwaltungen Ende Oktober nun deutlich mehr Druck aufbauen, damit das Gesetzesverfahren doch noch vorankommt.
Zuletzt im Juli dieses Jahres hatte ein Bündnis mehrerer Verbände, darunter auch queere Vereine, erklärt, dass die Ampel-Regierung die Reformpläne verschleppe und insbesondere Regenbogenfamilien im Stich lassen würde. Ob das Gesetzespaket bis zum Ende der Legislaturperiode 2025 überhaupt noch umgesetzt werden kann, ist indes weiter völlig offen.