Dildo-Verbot in Texas Strenge neue Richtlinien für „obszöne Geräte wie Dildos“ geplant
Im Land der unbegrenzten Möglichkeiten gilt bis heute: Höher, Schneller, Weiter. Und immer mehr, mehr, mehr – der Traum des US-Kapitalismus. Nur nicht, wenn es um Sexspielzeug geht, da will der US-Bundesstaat Texas nun hart durchgreifen und als Vorreiter für andere, konservativ regierte Bundesstaaten agieren.
Strafzahlungen für Sex-Shopping
Das Parlament von Texas plant so derzeit ein neues Gesetz, das den Online-Kauf von Sexspielzeug stark einschränken oder vielleicht sogar größtenteils ganz verbieten soll. Künftig sollen Kunden auch einen Identifikationsausweis vorlegen müssen – inklusive Passbild. Dies könne direkt über die Homepage des Verkäufers oder über einen Drittanbieter erfolgen. Wer künftig dagegen verstößt, dem drohen Geldstrafen von bis zu 5.000 US-Dollar für jeden Fall, so der Gesetzentwurf (SB 3003) der republikanischen Senatorin Angela Paxton.
Bibeltreue Dildo-Nutzung
Ebenso im Gespräch ist derzeit eine weitere Reglementierung von Sexspielzeug, insbesondere von Dildos. Texas könnte dabei auf ein Gesetz zurückgreifen, dass bereits seit 2003 existiert und festschreibt, dass jeder Texaner maximal nur sechs „obszöne Geräte wie Dildos“ besitzen dürfe. Funktioniert haben die Richtlinien bis heute allerdings nicht, die Anbieter verkaufen Dildos so inzwischen als „Massagegeräte“ beziehungsweise als Utensilien für „medizinische Zwecke“. TV-Talkshowmoderator Stephen Colbert erklärte dazu in seiner Show: „Das ist absolut sinnvoll in einem sehr religiösen Bundesstaat. Sechs Dildos? Die Bibel erklärt uns ja bereits, am siebten Tage sollst Du ruhen.“
Aushebelung des Datenschutzes?
Datenschutzexperten kritisieren zudem die neuen Gesetzentwürfe scharf, die nicht nur weitreichende Folgen auf den E-Commerce haben könnten, sondern wahrscheinlich auch das verfassungsmäßige Recht auf Privatsphäre aushebeln dürften. Dies könne überdies zu Formen der Diskriminierung führen und Kunden zwangsweise außerdem als homo- oder bisexuell outen. Schwierig wären die Richtlinien auch für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst wie beispielsweise Lehrer, die mittels Passbild als Kunden identifiziert werden könnten.