Anschlagspläne auf Pride Drei mutmaßliche Islamisten wurden jetzt angeklagt, 2023 ein Attentat auf die Regenbogenparade in Wien geplant zu haben
Drei junge mutmaßliche Islamisten sollen im Juni 2023 einen Anschlag auf die Regenbogenparade in Wien geplant haben – praktisch in letzter Minute wurden die drei Tatverdächtigen im Alter von damals 14, 17 und 20 Jahren vom österreichischen Staatsschutz in ihren Wohnungen in Wien und St. Pölten festgenommen. Die langwierigen Ermittlungen sind jetzt abgeschlossen, die finale Anklageschrift liegt vor, in dieser Woche wurde nach Angaben des Standard offiziell Anklage erhoben.
Anschlag mit Sturmgewehr und Bomben
Nach Informationen der Staatsanwaltschaft sollen sich die drei Angeklagten, zwei davon Brüder, ab 2022 online über Plattformen des Islamischen Staates (IS) radikalisiert haben. Die drei Tatverdächtigen sind inzwischen 16, 19 und 21 Jahre alt mit Wurzeln in Bosnien und Tschetschenien. Der Hinweis über das potenziell gefährliche Trio erhielten die österreichischen Beamten über einen ausländischen Geheimdienst. In Telegram-Chats und anderweitig online erklärten die Tatverdächtigen demnach, Waffen wie ein Sturmgewehr der Marke AK-47 oder ein großes Messer für einen Terroranschlag auf die Wiener Pride-Parade in der Tschechischen Republik einkaufen zu werden. In anderen Passagen prahlten sie damit, Ungläubige „anstechen“ zu wollen, so die Anklageschrift. Mit anderen jungen Extremisten beispielsweise aus Belgien soll es auch Gespräche über explizite Bombenanschläge und den Bau von Bomben gegeben haben.
Haftstrafen nach Jugendrecht
Die Anklage lautet auf Gründung einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation, einhergehend mit der Planung einer terroristischen Straftat. Aufgrund ihres jungen Alters der zwei damals Minderjährigen könnte sie eine Haftstrafe von fünf Jahren erwarten, der Älteste der Gruppe kann bei einer Verurteilung eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren bekommen. Nach Ansicht des Verteidigers des heute 16-Jährigen gebe es allerdings keine Beweise für konkrete Terrorpläne. Sein Mandant habe die beiden anderen mutmaßlichen Täter gar nicht gekannt, so der Anwalt weiter, die Bildung einer Terrorgruppe sei daher nicht möglich gewesen.