Homo-Ehen in Europa EU-Mitgliedsstaaten müssen gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen, betonte jetzt der EuGH-Generalanwalt
Gute Nachrichten für Schwule und Lesben in Europa: Ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat nun eindeutig klargestellt, dass gleichgeschlechtliche Ehen in allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden müssen, auch jene, die im Ausland geschlossen worden sind. Im konkreten Fall betrifft dies die Ehe zweier schwuler Männer in Polen – im Land gibt es bis heute weder eine eingetragene Lebenspartnerschaft noch eine sogenannte Ehe für alle.
Betonung der Grundrechte
Das EU-Recht verpflichtet alle Mitglieder der Europäischen Union zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen, so Generalanwalt Richard de la Tour in Luxemburg. Ansonsten würden homosexuelle Paare in ihrem Recht beschnitten, sich frei innerhalb der EU zu bewegen – die Freizügigkeit gerade auch mit Blick auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union sei unter allen Umständen sicherzustellen.
Polen hatte zuvor die 2018 in Berlin geschlossene Ehe zwischen einem Deutschpolen und einem Polen nicht anerkannt und einen Eintrag als Ehepaar ins Personenstandsregister abgelehnt. Generalanwalt de la Tour betonte, dass die Eintragung der Heiratsurkunde in ein Standesregister zwar nicht generell vorgeschrieben wird, wenn auch anderweitig eine rechtliche Anerkennung im jeweiligen Land für das gleichgeschlechtliche Paar sichergestellt werden kann. Im konkreten Fall Polens gibt es allerdings keine andere Möglichkeit als die Eintragung ins Personenstandsregister.
Gleiche Rechte in allen Belangen
Die europäische LGBTIQ+-Organisation ILGA Europe erklärte dazu: „Diese Stellungnahme geht einen Schritt weiter als das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache Coman, in dem festgestellt wurde, dass die EU-Mitgliedstaaten gleichgeschlechtliche Ehepartner für die Zwecke des Aufenthaltsrechts im Rahmen der EU-Freizügigkeitsgesetze anerkennen müssen. Die neue Stellungnahme geht noch weiter, indem sie anerkennt, dass die Mitgliedstaaten gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen müssen, damit die Paare in ihrem Wohnsitzland die gleichen Rechte und Leistungen in Anspruch nehmen können wie verschiedengeschlechtliche Paare. In der Stellungnahme wird bestätigt, dass die Eintragung von Ehen in Standesämtern die einzige Möglichkeit ist, die Freizügigkeit gleichgeschlechtlicher Paare in der EU wirksam zu gewährleisten, insbesondere in Ländern, in denen es noch keinen Rechtsrahmen für die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften gibt“, so Sinéad Gough von der ILGA.
Ein Urteil des EuGH wurde in dieser Sachlange zwar noch nicht gesprochen, zumeist richten sich die Richter aber an die Untersuchungsberichte des Generalanwalts. Einen Termin für die finale Urteilsverkündung gibt es noch nicht, ein Urteilsspruch soll aber noch in diesem Jahr erfolgen.