Direkt zum Inhalt
Homo-Ehen in Europa
Rubrik

Homo-Ehen in Europa EU-Mitgliedsstaaten müssen gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen, betonte jetzt der EuGH-Generalanwalt

ms - 04.04.2025 - 12:30 Uhr

Gute Nachrichten für Schwule und Lesben in Europa: Ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat nun eindeutig klargestellt, dass gleichgeschlechtliche Ehen in allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden müssen, auch jene, die im Ausland geschlossen worden sind. Im konkreten Fall betrifft dies die Ehe zweier schwuler Männer in Polen – im Land gibt es bis heute weder eine eingetragene Lebenspartnerschaft noch eine sogenannte Ehe für alle.  

Betonung der Grundrechte 

Das EU-Recht verpflichtet alle Mitglieder der Europäischen Union zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen, so Generalanwalt Richard de la Tour in Luxemburg. Ansonsten würden homosexuelle Paare in ihrem Recht beschnitten, sich frei innerhalb der EU zu bewegen – die Freizügigkeit gerade auch mit Blick auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union sei unter allen Umständen sicherzustellen. 

Polen hatte zuvor die 2018 in Berlin geschlossene Ehe zwischen einem Deutschpolen und einem Polen nicht anerkannt und einen Eintrag als Ehepaar ins Personenstandsregister abgelehnt. Generalanwalt de la Tour betonte, dass die Eintragung der Heiratsurkunde in ein Standesregister zwar nicht generell vorgeschrieben wird, wenn auch anderweitig eine rechtliche Anerkennung im jeweiligen Land für das gleichgeschlechtliche Paar sichergestellt werden kann. Im konkreten Fall Polens gibt es allerdings keine andere Möglichkeit als die Eintragung ins Personenstandsregister.  

Gleiche Rechte in allen Belangen 

Die europäische LGBTIQ+-Organisation ILGA Europe erklärte dazu: „Diese Stellungnahme geht einen Schritt weiter als das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache Coman, in dem festgestellt wurde, dass die EU-Mitgliedstaaten gleichgeschlechtliche Ehepartner für die Zwecke des Aufenthaltsrechts im Rahmen der EU-Freizügigkeitsgesetze anerkennen müssen. Die neue Stellungnahme geht noch weiter, indem sie anerkennt, dass die Mitgliedstaaten gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen müssen, damit die Paare in ihrem Wohnsitzland die gleichen Rechte und Leistungen in Anspruch nehmen können wie verschiedengeschlechtliche Paare. In der Stellungnahme wird bestätigt, dass die Eintragung von Ehen in Standesämtern die einzige Möglichkeit ist, die Freizügigkeit gleichgeschlechtlicher Paare in der EU wirksam zu gewährleisten, insbesondere in Ländern, in denen es noch keinen Rechtsrahmen für die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften gibt“, so Sinéad Gough von der ILGA. 

Ein Urteil des EuGH wurde in dieser Sachlange zwar noch nicht gesprochen, zumeist richten sich die Richter aber an die Untersuchungsberichte des Generalanwalts. Einen Termin für die finale Urteilsverkündung gibt es noch nicht, ein Urteilsspruch soll aber noch in diesem Jahr erfolgen.  

ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Auch Interessant

Schwulen Rückenansichten

Amüsante Spekulationen in den USA

Amüsante Spekulationen: Die US-Presse fragt sich derzeit, ob in Caspar David Friedrichs Bildern eine homoerotische Komponente mitschwingt.
Bedenken bei E-Patientenakte

Kritik von LSVD+ und Aidshilfe

Ende April kommt die E-Patientenakte bundesweit. Bedenken aus der queeren Community wurden kaum ausgeräumt, so LSVD+ und Hamburger Aidshilfe.
Forderungen an die EU

Pride-Verbot in Mitteleuropa

Wann und wie reagiert die EU auf das Pride-Verbot in Ungarn? Mehrere EU-Parlamentarier fordern jetzt ernsthafte Konsequenzen seitens der EU.
Neue Fälle der Dating-Masche

Opfer aus Hessen und Österreich

Erneut wurden zwei Schwule Opfer der Dating-Masche, die mutmaßlichen Täter sind junge Männer. Die Taten geschahen in Wiesbaden und Wien.
"Wir verlieren dadurch an Akzeptanz"

Kritik von Valerie Wilms

Die vermutlich erste trans* Frau im Deutschen Bundestag, Valerie Wilms, übt Kritik am Selbstbestimmungsgesetz sowie an den Grünen.
Haftstrafe für Gayclub-Chef

Erpressung von schwulen Gästen

Ein Schwulenclub-Betreiber in Niederbayern erpresste und betrog seine Gäste. Das Landgericht Regensburg verurteilte ihn nun zu einer Haftstrafe.
Ende im Fall Anastasia Biefang

Klage scheitert final vor Gericht

Seit 6 Jahren kämpfte trans* Soldatin Anastasia Biefang gegen einen Disziplin-Verweis, nun hat das Bundesverfassungsgericht die Klage abgewiesen.
Widerstand in der Karibik

Rufe nach mehr Homosexuellenrechten

Nachdem in Trinidad und Tobago Homosexualität wieder verboten wurde, nehmen Forderungen nach Gleichberechtigung in der ganzen Karibik an Fahrt auf.
Gefängnisse in Russland

Berichte über dramatische Lage

Berichte über die Lage in russischen Gefängnisse schockieren: Unmenschliche Bedingungen für verurteilte „Extremisten“, darunter auch LGBTIQ+-Menschen.