Kinderwunsch in Griechenland Homosexuelle Paare werden künftig von der Leihmutterschaft ausgeschlossen, lesbische Paare nicht
Leihmutterschaften für homosexuelle Paare sind seit Jahren ein großer Streitfall innerhalb der Community: Für die einen steht der Kinderwunsch im Vordergrund, für die anderen ist ein solches Vorgehen ethisch nicht mit den Rechten von Frauen vereinbar. In Deutschland versuchen einige queere Verbände seit einigen Jahren, das bisherige strikte Verbot in der Bundesrepublik aufzuweichen. Homosexuelle deutsche Paare mit Kinderwunsch sind daher nach wie vor dazu gezwungen, ins Ausland zu gehen wie beispielsweise nach Griechenland. Nun will die griechische Regierung die Gesetzgebung anpassen.
Verbot für schwule Paare
Nach Angaben des Justizministeriums soll das Zivilgesetzbuch in diesem Bereich überarbeitet und Leihmutterschaften damit stark eingeschränkt werden. Konkret soll es künftig nicht mehr möglich sein, dass schwule Paare mittels Leihmutterschaft ein Kind bekommen, lesbischen Paaren indes bleibt diese Möglichkeit unter bestimmten Umständen weiterhin offen.
Justizminister Giorgos Floridis betonte, dass das bisherige Gesetz eine Ungenauigkeit im Text enthalte, der nun revidiert werden soll. Bisher erlaubt die Regierung Leihmutterschaften bei einer vorliegenden Unfähigkeit einer Schwangerschaft. Gemeint sind damit laut Floridis eigentlich nur Frauen, die nicht schwanger werden können. In seiner derzeitigen Form lassen die Richtlinien aber auch Raum für schwule Paare mit Kinderwunsch, die ebenso per Definition „unfähig“ sind, schwanger zu werden. Die Überarbeitung sieht nun vor, nur noch Frauen jedweder sexueller Orientierungen und Partnerschaften eine Leihmutterschaft zu gestatten, wenn diese auf natürlichem Wege nicht schwanger werden können.
Verbot in der EU mit Lücken
Das EU-Parlament hat bereits letztes Jahr Leihmutterschaften eindeutig und mit sehr großer Mehrheit als Menschenhandel definiert. Bis 2026 sollen die europäischen Richtlinien in puncto Menschenhandel in allen Mitgliedsstaaten überarbeitet werden. Allerdings hat sich die EU ein juristisches Hintertürchen offen gehalten: Verurteilt wurden nicht sogenannte „ethische Leihmutterschaften“, bei der sich Frauen „uneigennützig“ als Leihmütter zur Verfügung stellen. Das Verbot greift im Wesentlichen nur bei erzwungenen Leihmutterschaften sowie bei jenen, bei denen die Mütter finanziell motiviert sind.