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Anschlagsversuch Wien Staatsschutz sowie die Verteidiger der Verdächtigen bewerten die Lage sehr unterschiedlich!

Von ms - 23.06.2023 - 13:00 Uhr
Anschlagsversuch Wien
Foto: IMAGO / SEPA.Media
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Alle drei Verdächtigen im Alter von 14, 17 und 20 Jahren, die einen Anschlag mit Messern, Waffen und Fahrzeugen auf die Regenbogenparade in Wien geplant haben sollen, wurden jetzt aus der Untersuchungshaft entlassen. Der 20-jährige Bosnier mit österreichischer Staatsbürgerschaft war bereits am Tag der Festnahme wieder auf freien Fuß gesetzt worden, wie das Landgericht St. Pölten in dieser Woche mitgeteilt hatte. Heute nun wurden sein 17-jähriger Bruder sowie der befreundete 14-jährige Jugendliche aus Tschetschenien ebenso aus der Untersuchungshaft entlassen.

Anschlag mit Machete und Sturmgewehr

Alle drei bestreiten die Ernsthaftigkeit der Anschlagspläne – zwar hätten sie gewaltbereite Aussagen online getätigt, eine tatsächliche Durchführung der Tat sei dabei aber nicht angedacht gewesen. Der Staatsschutz stuft die Situation grundsätzlich anders ein und ermittelt nach wie vor gegen die drei Verdächtigen  wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung sowie einer kriminellen Organisation. Für den Staatsschutz ist der 17-jährige Jugendliche dabei inzwischen der Hauptverdächtige.

Er soll sich zusammen mit den beiden anderen online immer mehr radikalisiert und Anhänger des Islamischen Staates geworden sein. In einer konspirativen Chatgruppe soll so auch das Attentat mit Macheten, Sturmgewehr und Fahrzeugen geplant und angekündigt worden sein. Das Landgericht St. Pölten entschied trotzdem heute wie bereits am vergangenen Sonntag zuvor, dass „kein dringender Tatverdacht“ bestehe. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen offiziell Beschwerde eingelegt.

Unter strengen Auflagen auf freien Fuß

Zuvor war zu einer digitalen Konferenz gekommen zwischen den Eltern der Verdächtigen sowie einem Sozialverein. „Im Zuge dieser Konferenz wurde ein sehr intensives Programm mit engmaschigen Weisungen mit engmaschiger Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe erstellt, sodass aus Sicht des Haftrichters die Haftgründe nicht mehr vorliegen und die beiden enthaftet werden konnten“, so die Gerichtssprecherin des Landesgerichts St. Pölten, Birgit Eisenmagen, gegenüber der österreichischen Presse zur heutigen Freilassung der beiden Minderjährigen.

Die Staatsanwaltschaft St. Pölten hat jetzt gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt, die schlussendlich vom Oberlandesgericht Wien entschieden werden muss. Der Anwalt des 14-jährigen Verdächtigen, Andreas Schweitzer, erklärte indes gegenüber der Presse, der Staatsschutz würde in diesem Fall „mit Kanonen auf Spatzen“ zielen.

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