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Herkunftsstaaten-Regelung

Herkunftsstaaten-Regelung LSVD+ und Pro Asyl fordern Neubewertung

ms - 08.06.2026 - 09:30 Uhr
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Nach dem Senegal verschärfte zuletzt auch Ghana seine Gesetzgebung gegen homosexuelle und queere Menschen erheblich. Auch wenn in Ghana das neue Gesetz zwar noch einer rechtlichen Prüfung unterzogen wird, droht nach Einschätzung von Menschenrechtsorganisationen eine weitere massive Einschränkung der Rechte von LGBTIQ+-Personen. Vor diesem Hintergrund fordern Pro Asyl und der LSVD+ die Bundesregierung auf, Ghana und Senegal von der Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu streichen. Nach Ansicht der Organisationen steht die aktuelle Entwicklung in beiden Ländern im Widerspruch zu deren Einstufung als sicher.

Das Wichtigste im Überblick

  • Ghana und Senegal verschärfen ihre Gesetze gegen LGBTIQ+-Personen deutlich.
  • Pro Asyl und der LSVD+ fordern die Bundesregierung auf, beide Länder nicht länger als sichere Herkunftsstaaten einzustufen.
  • Kritisiert werden unter anderem Haftstrafen für queere und homosexuelle Menschen sowie die Kriminalisierung von Homosexualität.
  • Verwaltungsgerichte haben die Einstufung beider Länder als sichere Herkunftsstaaten bereits mehrfach infrage gestellt.
  • Asylstatistiken zeigen, dass Menschen aus Ghana und Senegal weiterhin Schutz in Deutschland erhalten.

Forderungen an die Bundesregierung

Die Einordnung als sicherer Herkunftsstaat hat für Asylsuchende weitreichende Folgen. Sie führt zu beschleunigten Asylverfahren, eingeschränkten Verfahrensrechten und einer höheren Darlegungslast für Schutzsuchende. Gerade queeren Menschen erschwere dies häufig den Zugang zu Schutz, da viele aus Angst vor Diskriminierung oder Verfolgung erst spät im Verfahren oder sogar erst nach dessen Abschluss offen über ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität sprechen, betonen die zwei Verbände. 

„Die Einstufung von Ghana und Senegal als ‚sichere Herkunftsstaaten‘ hat schon lange nichts mit der Realität vor Ort zu tun, das zeigen die aktuellen LGBTQI*-feindlichen Gesetzesinitiativen. Die Bundesregierung muss der Realität ins Auge schauen und die beiden Länder endlich von der Liste der sicheren Herkunftsländer streichen“, fordert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl.

Auch der LSVD+ kritisiert die Entwicklung deutlich. „Das neue Gesetz in Ghana würde nahezu jede Form queeren Lebens mit Gefängnisstrafen belegen und gleicht mit einer Meldepflicht für die Bürger*innen einer staatlich verordneten Homophobie. Ghana und Senegal als ‚sichere Herkunftsländer‘ einzustufen, verharmlost die dortige Verfolgung. Die Bundesregierung lässt damit nicht nur LGBTQI*- Menschen vor Ort im Stich, sondern erschwert es ihnen auch, hier im Asylverfahren zu Schutz zu kommen“, so Alva Träbert vom Verband Queere Vielfalt LSVD+. 

Senegal verschärft Strafrecht

Im Senegal wurde Mitte März eine deutliche Verschärfung der bestehenden Anti-Homosexuellen-Gesetze beschlossen. Die maximale Freiheitsstrafe für homosexuelle Handlungen wurde von bislang fünf auf zehn Jahre erhöht. Gleichzeitig stieg die mögliche Geldstrafe von maximal rund 2.300 Euro auf umgerechnet etwa 15.200 Euro. Darüber hinaus können die „Förderung und Unterstützung“ von homosexuellem Leben sowie entsprechender LGBTIQ+-Rechte künftig mit Freiheitsstrafen zwischen drei und sieben Jahren geahndet werden.

Begleitet wurde das Gesetzgebungsverfahren von einer öffentlich geäußerten homophoben Rhetorik. Seit Beginn des Jahres 2026 ist zudem eine zunehmende strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen zu beobachten. Seit Februar wurden mehr als 30 Personen unter anderem wegen des Vorwurfs gleichgeschlechtlicher Beziehungen, einer angeblich „freiwilligen Übertragung von HIV“ sowie seit April auch Frauen wegen „Lesbentum“ festgenommen. Im April wurde erstmals eine Person nach dem neuen Gesetz zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Gesetz in Ghana soll kommen

Auch in Ghana steht eine weitere Verschärfung der Gesetzeslage im Raum. Das Anti-LGBTIQ+-Gesetz „Family Values Bill“ wurde bereits im August 2021 ins Parlament eingebracht. Nachdem es 2024 verabschiedet worden war, scheiterte es zunächst an der fehlenden Unterschrift des damaligen Präsidenten Nana Akufo-Addo. Im Februar 2025 wurde der Gesetzentwurf erneut eingebracht und schlussendlich nun auch beschlossen. Präsident Mahama hat jedoch eine rechtliche Überprüfung veranlasst, da es Unstimmigkeiten im Gesetzgebungsverfahren geben soll.

Sollte das Gesetz in Kraft treten, würde die bestehende Kriminalisierung homosexueller und queerer Menschen deutlich ausgeweitet. Vorgesehen sind drei Jahre Haft sowohl für homosexuelle Handlungen als auch für die bloße Identifikation als LGBTIQ+-Person.

Zudem würde eine Meldepflicht eingeführt, die Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, mutmaßliche Verstöße gegen das Gesetz und Homosexuelle generell anzuzeigen. Wer sich öffentlich für die Rechte queerer Menschen einsetzt, könnte außerdem mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe belegt werden. Die Gründung, Unterstützung oder Förderung von LGBTIQ+-Organisationen sowie die Verbreitung entsprechender Inhalte sollen darüber hinaus mit Freiheitsstrafen zwischen fünf und zehn Jahren bestraft werden. 

Forderung nach neuer Sicherheitsbewertung

Nach Angaben von PRO ASYL und LSVD+ haben zahlreiche Verwaltungsgerichte die Einstufung von Ghana und Senegal als sichere Herkunftsstaaten bereits als europarechtswidrig bewertet. Als Begründung wurde unter anderem die Gefährdung von LGBTIQ+-Personen in beiden Ländern angeführt. Auch die Asylstatistiken des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge werden von den Organisationen als Hinweis darauf gewertet, dass die Sicherheitsannahme nicht uneingeschränkt tragfähig sei. Vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzesverschärfungen fordern die Verbände deshalb eine Neubewertung der Lage in beiden Ländern sowie eine Anpassung der deutschen Herkunftsstaatenregelung. Zuletzt hatte auch das Europäische Parlament im Februar dieses Jahres eine neue gemeinsame Liste sicherer Herkunftsstaaten für die gesamte EU verabschiedet.

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