Sichere Herkunftsstaaten EU-Parlament stimmt erweiteter Liste mehrheitlich zu
Das Europäische Parlament hat eine gemeinsame Liste sicherer Herkunftsstaaten für die gesamte EU verabschiedet. Für Asylbewerber aus diesen Ländern gelten damit künftig strengere Vorgaben und beschleunigte Verfahren. Zudem stimmten die Abgeordneten der künftigen Anwendung des Konzepts von sicheren Drittstaaten zu. Kritik kommt von Menschenrechtsverbänden und queeren Vereinen.
Neue Liste von sicheren Ländern
Eine Mehrheit von 408 Abgeordneten votierte für die Einführung der ersten EU-weiten Regelung dieser Art, 184 Abgeordnete sprachen sich dagegen aus bei 60 Enthaltungen. Als sichere Herkunftsstaaten werden künftig Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien eingestuft. Asylanträge von Menschen aus diesen Staaten sollen damit künftig deutlich schneller bearbeitet werden. Grundsätzlich sollen auch Beitrittskandidaten der Europäischen Union als sichere Herkunftsländer gelten. Ausnahmen sind vorgesehen für Staaten, in denen bewaffnete Konflikte stattfinden oder gravierende Menschenrechtsverstöße dokumentiert sind. Mit der Neuregelung will die EU Asylverfahren stärker harmonisieren und ihre Dauer verkürzen.
Mit der Einstufung gehen überdies weitere Änderungen für Betroffene einher. Die Verfahren werden verkürzt, zugleich steigt die Mitwirkungspflicht der Antragsteller, da sie ihre Schutzbedürftigkeit umfassender darlegen müssen. Zudem ist der Zugang zum Arbeitsmarkt häufig eingeschränkt. Die beschlossene Regelung ist Teil des EU-Migrations- und Asylpakets, das im Juni 2026 in Kraft treten soll.
Gefahr für LGBTIQ+-Flüchtlinge?
Kritik äußerten 39 Organisationen aus dem Bereich Seenotrettung und Menschenrechte, darunter Pro Asyl und SOS Humanity. Sie hatten die Abgeordneten im Vorfeld erfolglos dazu aufgefordert, die Liste nicht zu billigen. Einwände zu dem Beschluss äußerten auch die Grünen im EU-Parlament. Queere Aktivisten kritisieren scharf, dass in drei der als sicher eingestuften Länder – Ägypten, Marokko und Tunesien – Homosexualität bis heute strafbar ist, es drohen teils hohe Haftstrafen von bis zu 17 Jahren für Schwule und Lesben.
Auch der Beschluss, dass EU-Länder künftig Migranten auf Drittstaaten verteilen können, von wo aus diese dann Asylanträge stellen dürfen, stößt auf Unverständnis. Die neue Vereinbarung nimmt hierbei nicht Stellung zu LGBTIQ+, sodass auch in den künftigen Drittstaaten Homosexualität illegal sein könnte. Queeren und homosexuellen Flüchtlingen drohe damit auch dort erneut Verfolgung und Gewalt.
Kritik und Lob an Beschluss
Olivia Sundberg Diez von Amnesty International betonte dazu: „Das ist ein sehr dunkler Tag für die Menschenrechte in der EU. Dieser Angriff auf das Recht auf Asyl findet statt, während eine Vielzahl restriktiver Abschiebungsmaßnahmen noch verhandelt wird. Mit dieser Abstimmung kapituliert das Europäische Parlament vor einer seit Jahrzehnten andauernden Kampagne zur Aushöhlung der Menschenrechte – beginnend mit den Rechten von Asylsuchenden, Geflüchteten und Migrantinnen und Migranten. Dieser besorgniserregende politische Kurswechsel trifft den Kern der grundlegenden Prinzipien der EU.“
Lena Düpont von der Europäischen Volkspartei (EVP) betonte indes: „Mit der heutigen Abstimmung über das Konzept der sicheren Drittstaaten legen wir einen weiteren wichtigen Grundstein für ein funktionierendes, glaubwürdiges Asylsystem. Indem wir es ermöglichen, offensichtlich unbegründete Asylanträge künftig schneller und effizienter abzulehnen, beschleunigen wir die Asylverfahren, entlasten die Systeme der Mitgliedstaaten und helfen den Menschen, nicht jahrelang in einer rechtlichen Grauzone festzustecken.“
Und Alessandro Ciriani von der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) bekräftigte: „Die Liste der sicheren Herkunftsländer ist ein politischer Wendepunkt in der Migrationspolitik der EU. Diese Rechtsvorschrift beendet die Zeit der Unklarheiten und gibt eine klare Richtung vor: gemeinsame Regeln, schnellere und wirksamere Verfahren, Schutz des Asylrechts für diejenigen, die Anspruch darauf haben, und ein entschlossenes Vorgehen gegen Missbrauch. Die EU stattet sich mit klaren, durchsetzbaren Regeln aus, die auf gemeinsamer Verantwortung beruhen.“