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Klage gegen Pepsi
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Klage gegen Pepsi Kündigung nach Beschwerden einer queeren Mitarbeiterin?

ms - 29.07.2026 - 13:30 Uhr
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Eine ehemalige queere Mitarbeiterin des Lebensmittel- und Getränkekonzerns PepsiCo wirft ihrem früheren Arbeitgeber vor, sie nach jahrelangen homophoben Anfeindungen am Arbeitsplatz und einer Familienpflegezeit entlassen zu haben. Die Klage wurde Ende Juli beim US-Bezirksgericht für den Eastern District of Pennsylvania eingereicht, wie das Fachportal Human Resources Direction berichtet. 

Das Wichtigste im Überblick

  • Eine frühere queere Mitarbeiterin hat PepsiCo wegen Diskriminierung und unrechtmäßiger Kündigung verklagt.
  • Sie berichtet von wiederholten homophoben Anfeindungen über einen Zeitraum von zwei Jahren.
  • Trotz mehrfacher Beschwerden habe das Unternehmen nicht eingegriffen.
  • Nach ihrer Rückkehr aus einer gesetzlich geschützten Familienpflegezeit sei ihr gekündigt worden.
  • Die Klägerin hält die Begründung für ihre Entlassung für vorgeschoben.

Fortlaufende Anfeindungen

Die Klägerin, die im Fachportal als „ein schwuler Mann“ beschrieben wird, der „weibliche Pronomen verwendet“, gibt an, zwischen Oktober 2023 und November 2025 wiederholt Ziel homophober Belästigungen gewesen zu sein. Nach ihren Angaben erklärte ein Kollege, er „könne schwule Menschen nicht ausstehen“. Drei weitere Beschäftigte hätten sie mit einer homophoben Beleidigung beschimpft. Ein anderer Mitarbeiter habe ihr gesagt, sie müsse „mit einer tieferen Stimme sprechen“, wenn sie mit Männern rede. Zwei Kollegen hätten erklärt, sie würden sich mit ihr keine Toilette teilen. Ein weiterer habe zu ihr gesagt, er „möge schwule Menschen wie dich nicht“. Die Klägerin habe dies als Drohung und Hinweis auf eine mögliche körperliche Auseinandersetzung verstanden. Nach eigener Darstellung meldete sie sämtliche Vorfälle ihrem Vorgesetzten, der Personalabteilung sowie über die unternehmenseigene Hinweis-Hotline. Dennoch habe PepsiCo keine Maßnahmen ergriffen, um die Situation zu verbessern.

Vorwurf der sexuellen Belästigung

Im November nahm die Mitarbeiterin anschließend eine Freistellung nach dem Family and Medical Leave Act (FMLA) in Anspruch, um ihren Ehemann zu pflegen. Das US-Bundesgesetz aus dem Jahr 1993 ermöglicht anspruchsberechtigten Beschäftigten bis zu zwölf Wochen unbezahlte, aber arbeitsplatzgeschützte Freistellung zur Betreuung von Familienangehörigen. Während dieser Auszeit informierte sie die Personalabteilung darüber, dass ein Kollege ihr vorwerfe, ihm während eines Treffens im Oktober über die Wange gestrichen oder ihm einen Luftkuss zugeworfen zu haben. Beide Vorwürfe wies sie zurück. 

Anfang Dezember kehrte sie an ihren Arbeitsplatz zurück und arbeitete nach eigener Aussage zunächst ohne Zwischenfälle bis zum 29. Dezember. Einen Tag später erhielt sie ein Schreiben, in dem ihr mitgeteilt wurde, dass ihr wegen angeblicher Belästigung eines Mitarbeiters gekündigt werde. In der Klageschrift bezeichnet sie diesen Vorwurf als „falsch und vorgeschoben“. Ihrer Auffassung nach erfolgte die Kündigung erst, nachdem sie wiederholt Diskriminierung gemeldet und die gesetzlich geschützte Familienpflegezeit in Anspruch genommen hatte. Die Klage wirft PepsiCo vor, ein feindliches Arbeitsumfeld geschaffen beziehungsweise geduldet zu haben. Zudem habe das Unternehmen gegen den Family and Medical Leave Act sowie gegen Titel VII des Civil Rights Act von 1964 verstoßen. Das Gesetz untersagt Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund des Geschlechts und weiterer persönlicher Merkmale.

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