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Streit ums Grundgesetz Debatte nach CSD-Anschlag um Ergänzung von Artikel 3

Von ms - 29.07.2026 - 08:00 Uhr
Streit ums Grundgesetz
Foto: IMAGO / Nordphoto
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Nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day am vergangenen Samstagabend ist eine erneute Debatte über eine Änderung des Grundgesetzes entbrannt. Die SPD bekräftigte am Vortag ihre Absicht, die Ergänzung des Diskriminierungsverbots in Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der „sexuellen Identität“ mit „Nachdruck wieder auf die politische Tagesordnung“ zu setzen. Die Forderung wird seit vielen Jahren von der queeren Community erhoben und scheiterte bisher immer an der nötigen Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Daran wird sich offenbar auch jetzt wenig ändern. 

Das Wichtigste im Überblick

  • SPD will die Aufnahme der „sexuellen Identität“ in Artikel 3 des Grundgesetzes erneut auf die politische Agenda setzen.
  • Aus der Union kommt deutliche Ablehnung. CDU-Politiker sehen darin Symbolpolitik und fordern stattdessen schärfere Sicherheitsmaßnahmen.
  • Unterstützung erhält das Vorhaben unter anderem von Grünen, Linken sowie mehreren SPD-Politikern. Auch die FDP äußert sich kritisch.
  • Eine neue Petition fordert ebenfalls erneut die Ergänzung des Grundgesetzes.
  • Die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch, fordert mehr Sicherheit für queere Menschen in Deutschland. 

Union bleibt bei Absage

Im Bundestag liegen zur Ergänzung des Grundgesetzes bereits konkrete Vorlagen vor. Die Grünen haben einen Gesetzentwurf eingebracht, der nach der ersten Lesung derzeit in den Ausschüssen beraten wird. Zudem existiert ein entsprechender Entwurf des Bundesrates, der nach seiner Verabschiedung in der Länderkammer bislang noch nicht im Bundestag behandelt wurde. Chancen haben die Gesetzesvorhaben nach der aktuellen Lage nicht, denn ohne die Stimmen der Union geht es nicht – und diese spricht sich erneut klar dagegen aus. 

Deutliche Kritik kam so von Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU). Der Politiker warf der SPD vor, nach dem Anschlag auf den CSD „die falschen Prioritäten“ zu setzen. „Eine Änderung des Artikels 3 würde keinen einzigen Anschlag verhindern und keinen einzigen Gewalttäter stoppen“, sagte er der Rheinischen Post. „Wer schwule und lesbische Menschen wirklich schützen will, sollte seine politische Energie nicht in symbolische Verfassungsdebatten investieren, sondern die notwendigen Gesetzesänderungen unterstützen, die unsere Sicherheitsbehörden stärken und potenzielle Täter wirksam stoppen.“ Nach Auffassung von Krings gewährleistet das Grundgesetz bereits heute einen wirksamen Schutz aller Menschen vor Diskriminierung. Dies sei durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abgesichert. 

Kein Mehrwert bei Grundgesetzänderung

Auch die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Susanne Hierl, sieht keinen Anlass für eine Verfassungsänderung. Gegenüber der Legal Tribune Online erklärte sie, Änderungen am Grundgesetz sollten nur vorgenommen werden, wenn sich daraus ein konkreter verfassungsrechtlicher Mehrwert ergebe. „Ein solcher Bedarf besteht angesichts des bereits bestehenden umfassenden Diskriminierungsschutzes nicht“, sagte Hierl.

Rückhalt erhielt die Initiative der SPD dagegen aus mehreren politischen Lagern. Unterstützung signalisierten unter anderem Bündnis 90/Die Grünen, die Linke, die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch (SPD), sowie Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Aus der AfD kam hingegen Ablehnung. Auch die FDP positionierte sich gegen eine Änderung des Grundgesetzes. Der neue Generalsekretär Martin Hagen schrieb auf X: „Die Vorstellung, Islamisten ließen sich durch eine Grundgesetzänderung von ihren Taten abhalten, ist geradezu absurd.“ Weiter erklärte er: „Es braucht keine wohlfeile Symbolpolitik sondern handfeste Maßnahmen. Unser Rechtsstaat muss den Islamisten die Zähne zeigen.“

Erneute Petition fürs Grundgesetz

Unterdessen haben die Organisationen Campact und WeAct eine neue Petition gestartet, mit der sie die Aufnahme der „sexuellen Identität“ in Artikel 3 des Grundgesetzes fordern. Die Initiatoren verweisen dabei auf den queerfeindlichen Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day und sehen darin einen weiteren Beleg für die zunehmende Bedrohung queerer Menschen. „Seit Jahren nehmen Hass, Hetze und Angriffe gegen LGBTQIA* massiv zu. Queerfeindliche Hasskriminalität hat sich seit 2010 nahezu verzehnfacht. Rechtsextreme Anti-CSD-Aufmärsche sind Normalität geworden. Spätestens jetzt müssen queere Menschen endlich den verfassungsrechtlichen Schutz erhalten, den sie längst verdienen“, heißt es in dem Aufruf. 

Die „sexuelle Identität“ fehle im Verfassungstext. Wer aufgrund seiner sexuellen Orientierung benachteiligt werde, könne sich deshalb nicht auf denselben verfassungsrechtlichen Schutz berufen wie andere von Diskriminierung betroffene Gruppen. Nach Ansicht der Initiatoren muss diese Lücke geschlossen werden. Zugleich betonen Campact und WeAct, dass eine Verfassungsänderung allein nicht ausreiche. Zum Schutz queeren Lebens seien weitere Maßnahmen notwendig. Dazu zählen nach ihren Forderungen eine dauerhafte finanzielle Förderung queerer Einrichtungen, die flächendeckende Anerkennung von CSD-Veranstaltungen als politische Demonstrationen sowie die Fortführung und ausreichende Finanzierung queerer Jugendangebote wie Lambda und des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. 

Sicherheit und Mahnmal 

Die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch (SPD), sprach sich nach dem Anschlag für einen besseren Schutz queerer Menschen im Alltag aus. Aus ihrer Sicht müsse die Sicherheit weit über den Schutz großer Veranstaltungen hinausgehen: „Für ein wirkliches Sicherheitsgefühl müssen wir vor allen Dingen daran arbeiten, dass nicht nur Großdemonstrationen gut geschützt sind, sondern auch queere Menschen im Alltag – indem zum Beispiel Straftaten angezeigt werden“, sagte Koch. Voraussetzung dafür sei, dass Betroffene Vertrauen in die Sicherheitsbehörden hätten. „Dafür brauche es aber die Sicherheit, dass es bei den Polizeibehörden Ansprechpersonen gebe, die die Lebenswelten queerer Personen verstehen“, erklärte die SPD-Politikerin. Unterdessen regte Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) an, der Opfer des islamistisch motivierten Anschlags dauerhaft zu gedenken. Er könne sich einen Gedenkort am Tatort im Tiergarten vorstellen. „Wir sollten überlegen, ob wir am Tatort im Tiergarten einen Gedenkort für die Opfer des Anschlags auf den CSD schaffen“, sagte Wegner der Deutschen Presse-Agentur. 

Kritik an Islamverbänden

Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir hat sich indes mit den Reaktionen muslimischer Verbände auf den Terroranschlag unzufrieden gezeigt. Nach Ansicht des Grünen-Politikers gingen die Stellungnahmen nicht weit genug. Özdemir kritisierte, weder hätten die Verbände die Schwulen- und Queerfeindlichkeit des mutmaßlichen Täters ausdrücklich benannt, noch dessen Bezug zum Islam erwähnt. Bei der Bewertung terroristischer Taten dürfe es keinen „Kulturrabatt“ geben, sagte der Ministerpräsident. Der Rat der Berliner Imame hatte den Anschlag dagegen ausdrücklich verurteilt. Die Organisation erklärte, man verurteile jede verbale, physische und psychische Gewalt gegen queere Personen oder Angehörige anderer Minderheiten. Religiös begründeter Extremismus sei eine reale Gefahr. 

Auch der Zentralrat der Muslime hatte den „Terrorakt auf den Christopher Street Day (CSD)“ scharf verurteilt. Niemand dürfe aufgrund seiner sexuellen Orientierung, seiner geschlechtlichen Identität oder anderer persönlicher Merkmale Ziel von Gewalt werden, erklärte der Verband. Beide Organisationen betonten zudem, dass Gewalt und Hass im Namen des Islam den ethischen Grundsätzen der Religion widersprächen. Bei der Amokfahrt am Samstagabend im Berliner Tiergarten war eine 65-jährige Polin getötet und 29 Menschen teilweise schwer verletzt worden – inzwischen sind alle Opfer außer Lebensgefahr. Der mutmaßliche Täter, der 21-Jährige Abdul Ballout, wurde am Sonntagabend in einer Gartenlaube in Spandau gestellt und erschossen. Ballout hinterließ ein IS-Bekennervideo auf seinem Handy. 

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