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Erlaubte Diskriminierung?
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Erlaubte Diskriminierung? Darf ein lesbisches Paar in den USA aus Glaubensgründen als Kundschaft abgewiesen werden?

ms - 12.11.2024 - 12:00 Uhr

Ein Rechtsstreit sorgt in diesen Tagen im US-Bundesstaat Washington für hitzige Debatten weit über die Landesgrenzen hinaus. Im Zentrum steht das lesbische Paar Ryah Calkins und Lillian Glover aus Seattle. Sie hatten das Restaurant JJ's ToGo in Centralia beauftragt, ihre Hochzeit auszurichten. Die Betreiberin Jessica Britton sagte auch zunächst zu, erklärte bei einem ersten persönlichen Treffen dann allerdings, sie könne den Auftrag aus religiösen Überzeugungen doch nicht annehmen. 

Der Glaube an Jesus Christus 

Durch die sozialen Medien schlug der Fall schnell hohe Wellen, bereits in den kommenden Tagen kam es zu ersten Demonstrationen von LGBTI*-Aktivisten vor dem Restaurant. Schlussendlich erklärte Lokalbesitzerin Britton erneut: „Jede Entscheidung, die wir treffen, basiert auf unserem Glauben an Jesus Christus.“ Sie wünschte dem lesbischen Paar dabei einen Veranstalter, der die homosexuelle Vereinigung wirklich unterstützen und feiern könne. 

Knifflige rechtliche Lage 

Ob und wie der Fall nun weitergeht, ist aktuell noch offen – nach jüngsten Aussagen wollen die zwei lesbischen Frauen formell Beschwerde bei der Menschenrechtskommission des Staates Washington und der Generalstaatsanwaltschaft einreichen. 

Hier wird die Sache knifflig: Zwar gibt es im Bundesstaat Washington Gesetze, die die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung eindeutig verbieten, allerdings existiert ebenso seit 2023 ein Urteil des Obersten Gerichtshofes der USA, dem Supreme Court. Die mehrheitlich konservativen Richter hatten damals einer Web-Designerin aus Colorado recht gegeben, die ebenso aufgrund ihres Glaubens es ablehnen wollte, künftig Homosexuelle als Kunden akzeptieren zu müssen. Sollte das lesbische Paar tatsächlich Klage einreichen, könnte sich das Restaurant dann auf das Urteil des Supreme Courts beziehen beziehungsweise bei einer Verurteilung den Fall dann vor das Oberste Gericht bringen.  

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