England bekräftigt Verbot Queere Verbände kritisieren neue Regierung für erneutes Verbot von Pubertätsblockern
Seit Frühjahr dieses Jahres dürfen nach dem vorausgegangenen Beschluss des britischen Gesundheitsdienstes NHS im Jahr 2023 Pubertätsblocker in England nicht mehr an Jugendliche vergeben werden. Nach dem Regierungswechsel im Juli dieses Jahres hofften queere Verbände allerdings darauf, dass der neue Premierminister Keir Starmer von der Labour-Partei das Verbot aufheben würde – dem ist nun aber nicht so.
Verbot bleibt bestehen
Gesundheitsminister Wes Streeting bestätigte jetzt, dass das Verbot von Pubertätsblockern weiterhin Bestand haben wird. Die neue Regierung hat dabei die Anordnung von neuem festgesetzt und damit bestätigt – in dieser Woche schloss sich auch Nordirland der Einschätzung an. Der NHS hat die Wirkung als möglicherweise irreversibel beschrieben und wurde unlängst vom Cass-Report bestätigt.
Der Entscheidung war eine unabhängige Untersuchung vorausgegangen, über 5.000 Experten und Organisationen hatten ihre Statements zu der Vergabe der Medikamente abgegeben, die ursprünglich zur chemischen Kastration von Sexualstraftätern angewandt worden sind. Zuletzt zeigten auch Studien auf, dass Pubertätsblocker zu lebenslangen Schäden führen können wie beispielsweise einem massiven Knochenschwund, einer verminderten Intelligenz oder auch dauerhaften psychischen Beschwerden.
Kritik von queeren Vereinen
Kritik kommt von queeren Vereinen, insbesondere vom britischen Trans-Verband TransActual. Ein Sprecher der Gruppe bezeichnete die Entscheidung der neuen britischen Regierung als gefährlich und warf dem Parlament vor, es würde sich in Entscheidungen „einmischen, die nur zwischen einem Patienten und seinem Arzt getroffen werden sollten.“ Und weiter: „Die neue Regierung hatte die Gelegenheit, einen klaren Bruch mit der Politisierung des Lebens und des Zugangs zur Gesundheitsversorgung von Trans-Menschen durch die Vorgängerregierung zu vollziehen. Stattdessen hat sie diese Politik noch weiter vorangetrieben.“
Zuvor war der Verein bereits vor dem Obersten Gerichtshof des Landes mit einer Klage gescheitert, dessen Ziel es war, das Verbot zu kippen. Das Gegenteil war der Fall, die Richter betonten, die Verordnung sei „vernünftig“ und diene dazu, „ernsthafte Gefahren für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden.“