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Urteil für Regenbogenfamilien

Urteil für Regenbogenfamilien Gericht in Baden-Württemberg betont Reformbedarf beim Abstammungsrecht und verweist ans Bundesverfassungsgericht

ms - 26.06.2025 - 12:00 Uhr
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Das Abstammungsrecht verletzt die Grundrechte von homosexuellen Eltern und ihren Kindern und diskriminiert damit Regenbogenfamilien – zu diesem Urteil gelangte jetzt das Amtsgericht Pforzheim in Baden-Württemberg. Die Richter riefen deswegen jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Klärung an. 

Verletzung von Grundrechten

Dem Urteil war eine Klage eines lesbischen Paares vorausgegangen, das seit über zwei Jahren dafür kämpft, dass beide Frauen von Geburt des gemeinsamen Kindes an als rechtliche Mütter anerkannt werden. Bis heute ist das nicht möglich, die nicht leibliche Mutter kann nur mittels einer zumeist langwierigen und teuren Stiefkindadoption die gleichen Rechte zugesprochen bekommen. Davor hat das Kind rechtlich gesehen nur eine Mutter, die lesbische Partnerin hat indes keine Mitsprache- oder anderweitige Fürsorgerechte. 

Christina Klitzsch-Eulenburg aus dem Bundesvorstand des Verbands Queere Vielfalt (LSVD+) erklärte dazu: „Der Fall aus Pforzheim ist ein weiteres Alarmsignal – die Bundesregierung muss endlich handeln! Wir brauchen endlich ein diskriminierungsfreies und modernes Familien- und Abstammungsrecht, das der Lebensrealität von Regenbogenfamilien gerecht wird. Ab Geburt rechtlich abgesichert werden aktuell nur Familien, in denen der zweite Elternteil den Geschlechtseintrag ´männlich´ hat. Diese Diskriminierung aufgrund des Geschlechts des Elternteils und nur ein rechtliches Elternteil ab Geburt zu haben, gefährdet das Kindeswohl.“

Acht Verfahren gegen das Abstammungsrecht

Klitzsch-Eulenburg verweist zudem darauf, dass inzwischen sechs Fachgerichte Normenkontrollverfahren betreiben, weil sie der Überzeugung sind, dass das Abstammungsrecht rechtswidrig Grundrechte von Kindern und Eltern aus homosexuellen Familien verletzt. „Zusätzlich liegt dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde einer betroffenen Familie vor. Insgesamt sind damit acht Verfahren anhängig – doch das höchste Gericht hat bislang keine Entscheidung getroffen. Stattdessen verweist es auf die angekündigte Reform des Familien- und Abstammungsrechts.“

Diese Reform war von der Ampel-Regierung angestrebt worden, konnte final aber nicht umgesetzt werden. Bundeskanzler Friedrich Merz legte im April dieses Jahres nahe, dass die Bundesregierung hier an einer Reform arbeiten werde. Ob und wann das Thema konkret angegangen wird, ist allerdings derzeit offen. „Dabei herrscht seit Jahren politischer Konsens darüber, dass diese rechtliche Diskriminierung beendet werden muss. Auch im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wurde angekündigt, Familienpolitik am Wohl des Kindes auszurichten. Aus unserer Sicht ist klar: Eine rasche Reform des Abstammungsrechts ist aus Gründen des Kindeswohls und der Gleichstellung längst überfällig“, so Klitzsch-Eulenburg abschließend. 

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