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Neue Richtlinien in Großbritannien

Neue Richtlinien auf der Insel Die britische Aufsichtsbehörde erlässt neue Umgangsformen mit Blick auf queere Personen

ms - 21.05.2025 - 14:30 Uhr
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Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs in Großbritannien sind mehrere CSD-Verbände in England und Wales auf die Barrikaden gegangen und haben als Zeichen des Protestes alle politischen Parteien ausgeschlossen. Der Streit um die Geschlechterfrage dürfte nun abermals neues Futter bekommen: Die britische Gleichstellungs- und Menschenrechtskommission (EHRC) hat nun ihren neuen, aktualisierten Verhaltenskodex für öffentliche Dienste und Unternehmen herausgegeben. 

Neue Richtlinien für queere Menschen

Die Kommission räumt darin nun unter anderem Firmen, Sportvereinen und Krankenhäusern beim Umgang mit queeren Menschen neue Rechte ein. So sollen die Einrichtungen künftig eine Geburtsurkunde verlangen dürfen, wenn es bei einer Person „echte Bedenken“ bezüglich des biologischen Geburtsgeschlechts gäbe. Da einige trans* Menschen ihre Geburtsurkunde bereits geändert haben lassen, sollen außerdem weitere Anfragen zugelassen werden, die „diskret und sensibel“ erfolgen sollen. 

Darüber hinaus können künftig trans* Menschen vom Sport ausgeschlossen werden, wenn dies „aus Gründen der Sicherheit oder des fairen Wettbewerbs erforderlich ist.“ Des Weiteren soll es trans* Frauen künftig nicht gestattet sein, an „Arbeitsplätzen oder in öffentlichen Einrichtungen wie Geschäften und Krankenhäusern die Damentoiletten zu benutzen.“ Gleiches gilt dann umgedreht auch für trans* Männer. 

Reaktion auf Gerichtsurteil 

Die Vorsitzende der EHRC, Baroness Kishwer Falkner, erklärte, dass die Änderungen dazu dienen sollen, die „Nachfrage nach maßgeblichen Leitlinien“ nach dem Urteil zu befriedigen. Die Behörde reagiere damit auf den Entscheid des Obersten Gerichtshofes, der festlegte, dass mit den Bezeichnungen „Frau“ und „Geschlecht“ in der britischen Gesetzgebung, insbesondere im Gleichstellungsgesetz, nur eine „biologische Frau und ein biologisches Geschlecht“ gemeint sind. Die Aufsichtsbehörde hat die Aktualisierung des Kodex in dieser Woche veröffentlicht, daran schließt sich jetzt eine öffentliche, sechswöchige Konsultation an, bei der Unternehmen, Verbände und anderweitige Organisationen Stellungnahmen dazu abgeben können.  

Falkner betonte weiter, dass eine Diskriminierung von queeren Menschen vermieden werden müsse: „Wenn Dienstleistungen auf der Basis von Geschlechtertrennung angeboten werden, muss dies in einer Weise geschehen, die mit dem Gesetz übereinstimmt, die die Rechte aller Dienstleistungsnutzer schützt und die sicherstellt, dass jeder mit Respekt und Würde behandelt wird. Es ist wichtig, dass die Dienstleistungsanbieter wissen, was sie tun müssen, um das Gesetz einzuhalten, und dass die Dienstleistungsnutzer darauf vertrauen können, dass jeder Anbieter dies auch tut.“

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