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Klage gegen Schwulenclub Q
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Klage gegen Schwulenclub Q Hinterbliebene und Opfer gehen am zweiten Jahrestages des Amoklaufs vor Gericht

ms - 19.11.2024 - 12:30 Uhr
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Im Juni 2024 wurde der nicht-binäre Anderson Lee Aldrich (24) final zu 55 lebenslangen Haftstrafen und weiteren 190 Jahren Gefängnis verurteilt. Aldrich hatte heute vor genau zwei Jahren fünf Menschen im beliebten Schwulenclub Q in Colorado Springs bei einem Amoklauf erschossen, 19 weitere Personen waren teils schwer verletzt worden. Während der Club inzwischen neu eröffnet wird, kommt der Fall nun offenbar abermals vor Gericht – mehrere überlebende Opfer sowie Hinterbliebene der Ermordeten haben nun Klage eingereicht. 

Sicherheitslücken durch Profitgier?

Die zwei Klagen richten sich gegen den Club-Betreiber Matthew Haynes sowie gegen das Büro des Sheriffs des Bezirks El Paso. In der ersten Klageschrift beschuldigen die Familien und Opfer den Eigentümer, das Sicherheitspersonal des Club Q in den Jahren vor der Schießerei von fünf oder mehr Personen auf nur eine Person reduziert zu haben, um damit den Profit über die Sicherheit zu stellen. „„Der Club Q warb damit, ein 'sicherer Ort' für LGBTI*-Personen zu sein. Aber das war nur eine Fassade“, so die Kernaussage. 

Hätte der Amoklauf verhindert werden können?

Die zweite Klage gegen die Polizei ist ungleich komplexer und betrifft das sogenannte „Red Flag“-Gesetz – dieses wurde 2019 im US-Bundesstaat Colorado verabschiedet und erlaubt es Polizisten, einer Person ihre Schusswaffen längerfristig wegzunehmen, wenn diese als Bedrohung für sich selbst oder andere angesehen wird. Der Landkreis El Paso hatte sich formal aber nicht rechtlich bindend geweigert, das Gesetz anzuerkennen und erklärt, dies würde die Waffenrechte der US-Bürger einschränken. Im konkreten Fall hatte sich der damalige Sheriff allerdings ebenso dagegen ausgesprochen, das Waffenarsenal von Aldrich einzuziehen.  

Die Weigerung im Fall Aldrich ist deswegen besonders pikant, weil Aldrich bereits 2021 gedroht hatte, gewalttätige Anschläge verüben zu wollen und so der „nächste Massenmörder“ werden zu wollen. Im Haus der Großeltern hatte Aldrich dafür Munition, Material zum Bombenbau, Schusswaffen und Schutzwesten gebunkert. Die Tatsachen und Drohungen waren allesamt aktenkundig, die Großeltern selbst hatten anfangs ausgesagt, sie seien von Aldrich gewarnt worden, sich dem Plan nicht in den Weg zu stellen. Die Polizei hatte den Fall damals nicht weiter verfolgt, weil sich final Aldrichs Familie doch geweigert hatte, offiziell eine Aussage zu machen. „Diese absichtliche Untätigkeit ermöglichte dem Schützen weiterhin Zugang zu Schusswaffen, was den Angriff auf den Club Q direkt ermöglichte“, so die Anklageschrift. 

Klage zum Jahrestag

Zu den Klägern gehören unter anderem der Überlebende Barrett Hudson, der noch immer drei Kugeln aus jener Nacht in seinem Körper hat, sowie weitere Opfer und Angehörige. Am heutigen Jahrestag des Amoklaufs haben sie ihre Klage publik gemacht. 

Aldrich hatte sich zuvor bereits 2023 des fünffachen Mordes und des 46-fachen versuchten Mordes schuldig bekannt und war vor Gericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ein Jahr später bekannte sich Aldrich schlussendlich auch vor einem Bundesgericht des Hassverbrechens schuldig, um so einer möglichen Todesstrafe zu entgehen – Aldrich wurde daraufhin zu weiteren 55 lebenslangen Haftstrafen verurteilt.

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