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Sanktionen gegen Hassgewalt
Foto: iStock / gorodenkoff
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Sanktionen gegen Hassgewalt Klares Zeichen der Bundesregierung gegen LGBTI*-feindliche Hasskriminalität!

ms - 22.06.2023 - 18:01 Uhr
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In seiner heutigen Sitzung hat der Bundestag eine Überarbeitung des Sanktionenrechts beschlossen – ein wichtiger Schritt gerade für LGBTI*-Menschen, die Opfer von Hasskriminalität geworden sind. Seit einigen Jahren steigen die Fallzahlen jährlich immer weiter an, zuletzt um 35 Prozent binnen eines Jahres. Unter Einbeziehung der hohen Dunkelziffer von nicht gemeldeten Vorfällen ist von rund 15.000 Angriffen (Europäische Grundrechteagentur) im Jahr in Deutschland auszugehen. Offiziell festgehalten wurden 2022 genau 1.422 Straftaten.

Tatmotive werden besser spezifiziert!

Die Ampel-Koalition erhofft sich jetzt von der Überarbeitung des Sanktionsrechts, dass Täter künftig verstärkt abgeschreckt und Taten selbst expliziter und härter geahndet werden können. Mit der Überarbeitung werden „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive als weitere Beispiele für menschenverachtende Beweggründe ausdrücklich in die Strafgesetze zu Hasskriminalität (§ 46 StGB) aufgenommen.

Strafverschärfende Motive besser ahnden

Sven Lehmann, der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, erklärt dazu: „Hasstaten und Gewalt gegen queere Menschen sind menschenverachtende Straftaten. Alltäglich werden in Deutschland LSBTIQ* angegriffen (…) Diesen Straftaten muss der Staat entschlossen entgegentreten. Die ausdrückliche Aufnahme ´geschlechtsspezifischer´ sowie ´gegen die sexuelle Orientierung gerichteter´ Motive in den Gesetzestext erhöht bei den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden die Sensibilität für LSBTIQ*-feindliche Taten. Denn was Schwarz auf Weiß im Gesetzestext steht, findet in der Rechtspraxis mehr Beachtung. Die ausdrückliche Erwähnung dieser Beweggründe unterstreicht zudem, dass die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen schon frühzeitig solche Motive aufzuklären und zu berücksichtigen hat. LSBTIQ*-Feindlichkeit wird so in Gerichtsverfahren eher strafverschärfend einbezogen und damit besser geahndet.“

Lehmann: Alle Menschen müssen sicher und angstfrei leben

Angeheizt würden solche Gewalttaten gegenüber LGBTI*-Menschen laut Lehmann vor allem auch durch gezielte Kampagnen, die sich gegen das Leben von Homosexuellen und queeren Menschen richten und diese damit einschüchtern sollen. Mit Abstand die größte Opfergruppe in der LGBTI*-Community sind schwule Männer, zumeist kommt es dabei zu verbalen Attacken, Mobbing und Körperverletzungen.

Lehmann weiter: „Als demokratische Gesellschaft muss es unser Ziel sein, dass alle Menschen offen, sicher und angstfrei leben können und sich LSBTIQ* im Alltag nicht verstecken müssen.“ In diesem Zusammenhang verweist Lehmann auch auf den Aktionsplan „Queer leben“; die Sicherheit von LGBTI*-Menschen ist dort eines von sechs Kernaspekten. Vor wenigen Tagen verpflichteten sich auch die Teilnehmer der Innenministerkonferenz dazu, die Bekämpfung von LGBTI*-feindlicher Gewalt weiter zu verbessern.

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