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Neuregelung von Vaterschaften
Foto: iStock / svetikd
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Neuregelung bei Vaterschaften Gesetzvorhaben birgt laut LSVD+ große Risiken für queere Familien

ms - 15.08.2025 - 11:00 Uhr
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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat jetzt einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt, um die Rechte leiblicher Väter zu stärken – das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Regelungen für teilweise grundgesetzwidrig eingeschätzt. Die neuen Richtlinien könnten insbesondere auch Regenbogenfamilien und schwule Väter betreffen. Der Verband Queere Vielfalt (LSVD+) übt Kritik an dem aktuellen Gesetzesvorschlag. 

Suche nach ausgewogener Lösung 

Bisher ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, dass der leibliche Vater eines Kindes die Vaterschaft eines anderen Mannes nicht anfechten kann, wenn zwischen diesem und dem Kind eine sogenannte sozial-familiäre Beziehung existiert. Gerade auch bei Regenbogenfamilien können diese Regelungen mitunter problematisch werden. Ziel des neuen Gesetzentwurfes sei es nun, eine ausgewogene Lösung zu finden, sodass alle beteiligten Parteien gleichberechtigt sind. Auch weiterhin soll die soziale Bindung des Kinders zu einem nicht leiblichen Elternteil eine wichtige Rolle spielen, doch auch ein leiblicher Vater soll die Möglichkeit erhalten, Verantwortung zu übernehmen. 

Kritik vom LSVD+

Allerdings betont das BMJV auch, dass an grundlegenden Aspekten des Abstammungsrechts nichts geändert werden soll, dazu zählt auch das Zwei-Eltern-Prinzip. Der Verband Queere Vielfalt LSVD+ kritisiert diese Herangehensweise und fordert „keine weitere Biologisierung“ des Abstammungsrechts. Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand spricht von einer „einseitigen Privilegierung“ der Rechte leiblicher Väter: „Damit wird die Bedeutung sozialer Elternschaft und die gelebte Realität vieler Familien verkannt. Insbesondere das geplante weite Anfechtungsrecht auch für private Samenspender bei gleichzeitigem Fehlen der Möglichkeit rechtsverbindlicher vorgeburtlicher Vereinbarungen birgt große Risiken für queere Familien. Die vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte Möglichkeit der Einführung von Mehrelternschaften wurde nicht hinreichend geprüft.“

Forderung nach neuem Gesamtkonzept

Dazu sieht der LSVD+ auch weitere Versäumnisse beim Bundesverfassungsgericht selbst, das im letzten Jahr über das Anfechtungsrecht entschieden hat, ohne die geforderte Reform im Abstammungsrecht für lesbische Eltern mit einzubeziehen. Inzwischen laufen sieben Normenkontrollanträge und eine Verfassungsbeschwerde, die die bisherigen Regelungen für verfassungswidrig einschätzen – dabei müssen nicht leibliche Mütter nach der Geburt des gemeinsamen Kindes eine Stiefkindadoption durchlaufen. 

Ziel einer Reform wäre es so unter anderem, dass bei lesbischen Paaren von Geburt an beide Frauen als Mütter rechtlich anerkannt werden. „Wir fordern nun von der Legislative, keine weitere biologistische Teillösung zu schaffen, sondern endlich ein verfassungskonformes Gesamtkonzept für die Reform des Abstammungsrecht vorzulegen, das sich maßgeblich am Kindeswohl orientiert“, so Dörr abschließend. 

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