Besonderes Jubiläum LSVD+ betont: Der Kampf um Gleichstellung geht weiter
Vor 25 Jahren trat das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. Damit konnten gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland erstmals eine rechtlich verbindliche Lebensgemeinschaft eingehen. Die Regelung brachte wichtige Rechte, darunter auch ein Aufenthaltsrecht in Deutschland für ausländische Partner. Der LSVD+ betont dabei, dass der Kampf um gleiche Rechte damit allerdings noch nicht vorbei ist.
Das Wichtigste im Überblick
- Am 1. August 2001 trat das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft.
- Es ermöglichte gleichgeschlechtlichen Paaren erstmals eine rechtlich anerkannte Lebensgemeinschaft.
- Der LSVD+ erinnert an den langen Kampf für Gleichstellung und fordert weitere Reformen.
- Der Verband sieht insbesondere bei Regenbogenfamilien weiterhin rechtliche Benachteiligungen.
Dank an alle Mitstreiter
Zum Jubiläum erinnert Alexander Vogt aus dem Bundesvorstand des LSVD+ – Verband Queere Vielfalt an den langen politischen und gesellschaftlichen Einsatz für diese Entwicklung. „Vor 25 Jahren konnten queere Paare zum ersten Mal eine rechtlich verbindliche Lebensgemeinschaft eingehen. Wir denken heute an den harten und langen Kampf, den unsere Community geführt hat, damit seit 2001 gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften in Deutschland geschlossen werden konnten.“ Der Verband dankt nach eigenen Angaben allen Beteiligten, die diesen Weg begleitet haben, und verweist zugleich auf die eigene Geschichte: „Wir danken allen Mitstreiter*innen auf diesem Weg und erinnern an unsere Verbandsgründung, mit der ein zentraler Grundstein für den Kampf der Gleichstellung queerer Paare in Deutschland gelegt wurde.“
Erster Schritt, doch keine Gleichstellung
Für LGBTIQ+-Menschen in Deutschland sei das Lebenspartnerschaftsgesetz ein bedeutender Fortschritt gewesen. Gleichzeitig habe es aus Sicht des Verbandes nicht die vollständige rechtliche Gleichstellung bedeutet. „Trotzdem stand schon damals für uns fest: Das rechtliche Institut der Lebenspartnerschaft war eben noch keine Eheöffnung und damit auch keine vollständige Gleichstellung.“ Viele Verbesserungen hätten in den folgenden Jahren zunächst durch Gerichte erkämpft werden müssen. Auch jetzt nach Einführung der Ehe für alle 2017 sieht der Verband weiterhin offene Fragen. „Auch bald zehn Jahre nach der Eheöffnung sind wir noch nicht am Ziel, denn: Regenbogenfamilien sind im Abstammungsrecht noch immer nicht gleichgestellt!“ Der Verband fordert deshalb weiterhin politisches Engagement. „Alle Demokrat*innen sind gefordert, sich für queere Gleichstellung als Menschenrecht einzusetzen.“
LSVD+ warnt vor Rückschritten
Nach Einschätzung des Verbandes sind erreichte Rechte dabei nicht dauerhaft gesichert. Gleichberechtigung müsse weiterhin aktiv verteidigt werden. „Die Gleichberechtigung fällt LSBTIAQ* auch heute nicht einfach zu, sondern muss weiterhin mutig und oft mühsam erstritten werden.“ Als Beispiel nennt der LSVD+ internationale Entwicklungen. Der Blick auf Länder wie die USA zeige, dass bereits erreichte Fortschritte wieder infrage gestellt werden könnten. Dort sei in den vergangenen Jahren intensiv über eine mögliche Abschaffung der Ehe für alle diskutiert worden.
„Für uns steht fest: Unser Kampf darf genau jetzt nicht nachlassen.“ Die bisherigen Erfolge seien nur durch gemeinsames Engagement entstanden. „Das Lebenspartnerschaftsgesetz und weitere Schritte der rechtlichen Gleichstellung wurden nur durch die konzertierte Zusammenarbeit innerhalb der queeren Community möglich.“ Gerade angesichts zunehmender Bedrohungen und weltweiter Gegenbewegungen sei der Zusammenhalt besonders wichtig. „Besonders in Zeiten zunehmender Bedrohungen und globaler Backlashs ist es enorm wichtig, als Community unsere vereinten Kräfte einzusetzen, denn nur zusammen sind wir stark!“
Langer Weg bis zur Eheöffnung
Der Einsatz für die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare begann bereits vor Einführung der Lebenspartnerschaft. 1990 forderte der damalige Schwulenverband in Deutschland (SVD) in seinem ersten Grundsatzprogramm die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Im August 1992 organisierte der Verband die „Aktion Standesamt“. Rund 250 lesbische und schwule Paare bestellten damals bundesweit auf Standesämtern das Aufgebot, also die öffentliche Bekanntgabe ihrer Eheschließungsabsicht, und forderten damit das Recht auf Eheschließung ein. In den folgenden Jahren kämpfte die Community auf politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Öffnung der Ehe. Diese wurde schließlich im Jahr 2017 beschlossen.