Japan prüft Öffnung der Ehe Nach Flickwerk und Streitigkeiten übernimmt das Oberste Gericht
Nach jahrelangen Streitigkeiten und einzelnen Gesetzen für und gegen die Homo-Ehe in einzelnen Regionen, befasst sich nun endlich das höchste Gericht Japans mit der Frage, ob das bisherige Verbot der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare verfassungswidrig ist. Sechs Paare hatten zuvor Klagen eingereicht und alle Instanzen durchlaufen, um ihre Rechte geltend zu machen. Nun hat das Oberste Gericht angekündigt, die Fälle zu prüfen und eine Entscheidung zu treffen.
Showdown vor Gericht
Für die schwul-lesbische Community steht dabei sehr viel auf dem Spiel: Eine Entscheidung zugunsten der Paare könnte die Ehe für alle im ganzen Land legalisieren und die bisherigen Partnerschaftsregelungen auf lokaler Ebene durch umfassendere Rechte ersetzen. Zuständig ist das Dritte Untergericht des Obersten Gerichts, das aus 15 Richtern besteht und üblicherweise über verfassungsrechtliche Fragen entscheidet.
Sollte das Gericht das bestehende Verbot als nicht verfassungskonform einstufen, wäre zudem die Regierung verpflichtet, das Gesetz entsprechend anzupassen und die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Premierministerin Sanae Takaichi, die sich in der Vergangenheit öffentlich gegen eine Öffnung der Ehe ausgesprochen hat, dürfte vor einer politischen Herausforderung stehen. Schwule seien zwar „ganz okay“, aber nur „ohne die Ehe“, hatte sie zuvor erklärt. Entschließt sich die Mehrheit der Richter allerdings dazu, das Ehe-Verbot für Homosexuelle zu bekräftigen, wären alle Bemühungen der letzten Jahre umsonst gewesen. Es ist jetzt eine Frage von „Alles oder nichts“ für die Community in Japan.
Gute Chancen auf Erfolg
Die Erfolgsaussichten für die Schwule und Lesben gelten als relativ hoch, wenn man frühere Urteile berücksichtigt: Von fünf Entscheidungen vor dem Obergericht fielen Urteile in Sapporo, Tokio, Fukuoka, Nagoya und Osaka zugunsten der Paare aus. Nur ein Fall in Tokio wurde zugunsten der Regierung entschieden. Das endgültige Urteil des Obersten Gerichts wird noch in dieser Verhandlungsperiode erwartet.
Bisher bieten inzwischen die meisten Städte und Präfekturen Partnerschaftsregelungen an, die gleichgeschlechtlichen Paaren auf lokaler Ebene eingeschränkte Rechte gewähren. Eine vollständige Gleichstellung wie bei der Ehe ist jedoch noch nicht erreicht, insbesondere bei Erbrecht und steuerlichen Vorteilen. Das Gericht wird abwägen müssen, ob das bestehende Eheverbot oder das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz und das Recht auf Familie und Ehe stärker zu gewichten sind. Japan ist bislang das letzte G7-Land, in dem gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe weiterhin verwehrt bleibt.