Schuldspruch gegen Russland Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte betonte Verstöße gegen die Rechte von Homosexuellen
Urteilsspruch gegen Russland: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat klargestellt, dass die Regierung gegen die Meinungsfreiheit verstößt. Geklagt hatten sechs Russen, deren Homepages online blockiert worden waren. Begründung der russischen Behörden war die angebliche „Förderung von Homosexualität“ gegenüber Minderjährigen.
Verstöße gegen Meinungsfreiheit
Konkret handelte es sich dabei um Onlinenetzwerke, die als Beratungsanlaufstelle für LGBTIQ+-Jugendliche gelten. Für Russland fallen all jene Angebote inzwischen unter den Straftatbestand der „Förderung von nicht-traditionellen sexuellen Beziehungen“, zugrundeliegend ist dabei das verschärfte Anti-Homosexuellen-Gesetz.
In Straßburg stellten die Richter indes klar, dass das Sperren solcher Informationsseiten, die nur „gleichgeschlechtliche Beziehungen als gleichwertig zu Beziehungen zwischen Menschen unterschiedlichen Geschlechts darstellen“, gegen das grundsätzliche Recht auf freie Meinungsäußerung verstößt.
Urteile mit Symbolwirkung
In einem zweiten Verfahren hat der EGMR Russland auch wegen der Missachtung auf das Recht von Privatleben sowie aufgrund von Diskriminierung verurteilt. Drei Russen, darunter ein schwules Paar, hatten geklagt, nachdem die Regierung Daten über ihre Homosexualität online veröffentlicht hatten. Die drei Kläger leben inzwischen als Flüchtlinge im Ausland.
Tatsächlich rechtliche oder anderweitige Folgen dürften die Urteile indes nicht haben, sie sind wohl nur von symbolischer Natur. Russland hat mehrfach erklärt, den Gerichthof in dieser Form nicht mehr anzuerkennen und ist seit 2022 nicht mehr Teil der Konvention des Europarats.