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KI-Gesetz tritt in Kraft

KI-Gesetz tritt in Kraft Keine KI-basierte Diskriminierung von Schwulen und Lesben mehr

ms - 01.08.2024 - 10:00 Uhr
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Das neue KI-Gesetz der Europäischen Union tritt heute in Kraft – und verspricht damit auch einen besseren Schutz für Homosexuelle und queere Menschen. Es ist das erste Gesetz dieser Art weltweit. 

Gefahren für Homosexuelle

In den USA hatte zuletzt erst im Frühjahr dieses Jahres das FBI vor den Gefahren von Künstlicher Intelligenz gewarnt, insbesondere auch junge, unerfahrene oder/und ungeoutete LGBTI*-Menschen könnten so zu Opfern werden. Die EU legt nun ein Gesetz vor, das möglicherweise weltweit Nachahmer finden könnte, auch in den USA.

Konkret verbietet das Gesetz KI-basierte Programme, die Menschen nach Kriterien einteilen – darunter fallen Aspekte wie die Hautfarbe, religiöse Ansichten aber auch die sexuelle Orientierung. Bereits im letzten Jahr hatte die LGBTI*-Organisation All-Out vor den „gefährlichen Technologien“ gewarnt – inzwischen ist es so mit hoher Trefferquote bereits möglich, mittels KI-Gesichts- und Körperscans zu ermitteln, ob eine Person homosexuell sein könnte. Eine Gefahr gerade in all jenen Ländern, in denen Homosexualität bis heute kriminalisiert wird.   

Chancen für die Community

Die Polizei sowie die Sicherheitsbehörden dürfen indes eine KI-gesteuerte Gesichtserkennung dann nutzen, wenn dies zuvor richterlich angeordnet wurde. In diesem Fall könnte das neue Gesetz dabei helfen, Täter von Hasskriminalität zu identifizieren.

Ein weiteres Plus des neuen Gesetzes: Die neuen Richtlinien sehen vor, dass Inhalte, die mit KI erstellt wurden, auch als solche klar gekennzeichnet werden müssen – ein wichtiger Schritt gegen Fake News und digitalen Angriffe, von denen oftmals gerade auch die LGBTI*-Community betroffen ist. 

Die ersten Verbote greifen ab Februar 2025, schrittweise erfolgt dann die verbindliche Einführung weiterer Vorgaben – in zwei Jahren werden alle Bestimmungen des neuen KI-Gesetzes wirksam. Bei Verstößen gegen das KI-Gesetz drohen künftig hohe Geldstrafen von bis zu 35 Millionen Euro oder anderweitig sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens. 

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