Diskriminierung in New York? Wer zahlt bei In-vitro-Fertilisation bei Homosexuellen?
Diskriminiert die Stadt New York schwule Männer mit Kinderwunsch? Diese Frage muss in diesen Tagen das Bundesgericht klären, ein ehemaliger städtischer Angestellter und sein Ehepartner haben jetzt Klage eingereicht.
Diskriminierung, ja oder nein?
Hintergrund ist die sogenannte In-Vitro-Fertilisation (IVF), hierbei wird eine Befruchtung in einem Reagenzglas durchgeführt; dazu werden einer Frau befruchtungsfähige Eizellen entnommen, die dann in eine Nährlösung gegeben und mit den Samenzellen des Partners befruchtet werden.
Im Rahmen der städtischen Versicherung haben Angestellte Anspruch auf Kostenübernahme für bis zu drei Runden der IVF, um Kinder zu bekommen – es sei denn, sie sind schwule Männer. Im ersten Fall auf Bundesebene soll nun geklärt werden, ob es sich dabei um eine Form der Diskriminierung handelt. Die Stadt New York bietet ihren 300.000 Beschäftigten und deren Angehörigen großzügige IVF-Leistungen an, auch für alleinstehende Frauen, Frauen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen und Männern mit weiblichen Partnern.
Ein Urteil mit Signalwirkung
Egal, wie der Richterspruch am Ende ausfallen wird, zwei Dinge sind bereits jetzt klar: Zum einen wird es die Streitdebatten um künstliche Befruchtung und Leihmutterschaften bei Homosexuellen von neuem entfachen, zum anderen wird ein Urteil so oder so großen Einfluss auf Regenbogenfamilien im ganzen Land haben.
„Es gibt keine legitime, nicht diskriminierende Erklärung dafür, warum der Gesundheitsplan der Stadt IVF-Leistungen anbietet, wenn der Partner des männlichen Teilnehmers weiblich ist, aber IVF-Leistungen verweigert, wenn der Partner des männlichen Teilnehmers männlich ist“, so die Anklageschrift.
Kein Geld für Leihmütter
Die Stadt New York begründet ihre Haltung dadurch, dass IVF-Dienste nur bei Unfruchtbarkeit bezahlt werden. Schwule Männer indes sind nicht per se unfruchtbar. Die American Society of Reproductive Medicine hat die Definition der Richtlinien zwar bereits im Sinne von Schwulen und Lesben aktualisiert, der Big Apple hält aber an den alten Vorgaben fest. Zudem erklärte die Stadt weiter, sie erbringe keine Leistungen für Leihmütter.
Emotionaler Schlag für schwules Paar
Die Kläger sind der ehemalige Staatsanwalt der Bezirksstaatsanwaltschaft Manhattan, Corey Briskin, sowie sein Ehemann Nicholas Maggipinto. Sie wollten mit Hilfe von IVF im Jahr 2017 eine Familie gründen, die Finanzierung dieser Leistung wurde ihnen jedoch verwehrt. Briskin erklärte daraufhin, dies sei sowohl ein finanzieller wie aber vor allem ein „emotionaler Schlag“ für ihn und seinen Ehemann gewesen. Immerhin habe er Opfer erbracht, um im öffentlichen Dienst zu arbeiten.
Mit der Absage habe die Stadt dem schwulen Paar die Botschaft vermittelt, sie wolle nicht, dass sie Eltern werden. Aufgrund dessen reichte das Paar schlussendlich 2022 eine Sammelklage bei der Equal Employment Opportunity Commission ein, ein notwendiger Schritt vor der Einreichung einer Klage vor einem Bundesgericht. Das Ziel sei es dabei, einen Präzedenzfall für die ganzen Vereinigten Staaten von Amerika zu schaffen.