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Gleichbehandlungsgesetz
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Gleichbehandlungsgesetz Müssen Minderheiten wie LGBTI* oder Muslime gesetzlich noch besser geschützt werden?

ms - 09.11.2023 - 12:00 Uhr
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Muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch Anti-Diskriminierungsgesetz genannt, in Deutschland reformiert werden oder besteht bereits ausreichend Schutz beispielsweise für LGBTI*-Menschen oder auch Muslime? Darüber debattierten gestern auf Antrag der Linksfraktion Sachverständige im Rechtsausschuss des Bundestages. Das Vorhaben ist dabei umstritten, wie sich in der gestrigen Diskussion zeigte.

Mehr Rechte für die Antidiskriminierungsstelle?

Die Partei Die Linke wünscht sich eine Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes durch die Einstufung als oberste Bundesbehörde. Außerdem werden in dem Antrag Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verlangt, so soll unter anderem der Begriff „Rasse“ gestrichen und durch „Diskriminierung aus rassistischen Gründen“ ersetzt werden. Außerdem soll als weiteres Diskriminierungsmerkmal der „soziale Status“ aufgenommen werden.

Ferner erhofft sich die Linksfraktion ein umfassendes Verbandsklagerecht, verlängerte Klagefristen sowie ein eigenes Klagerecht für die Antidiskriminierungsstelle selbst. Auch das Bündnis „AGG Reform Jetzt!“ setzte sich gestern für eine Reform des AGG ein und betonte dabei die stetige Zunahme von Diskriminierungs- und Gewaltvorfällen gerade auch gegenüber Homosexuellen und queere Menschen. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) ist Teil des Bündnisses.

Juristisch bedenkliche Änderungswünsche?

Prof. Dr. Judith Froese, die einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Konstanz innehat, sprach sich ebenso wie Tabea Benz von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände gegen eine Umstrukturierung aus. Sowohl die Streichung des Begriffs „Rasse“ als auch die Einführung des Merkmals „sozialer Status“ seien mit Blick auf die juristische Handhabbarkeit bedenklich.

Zudem führe die Einführung eines Klagerechts für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes dazu, dass diese ihrer gesetzlich zugeschriebenen Vermittlerfunktion nicht mehr hinreichend nachkommen könne. Ähnlich positionierte sich auch der Universitätsprofessor Dr. Felix Hartmann aus dem Fachbereich Rechtswissenschaft, Institut für Arbeitsrecht, an der Freien Universität Berlin.

Konsequente Bekämpfung von Diskriminierung

Für eine Reform sprachen sich unter anderem der Antidiskriminierungsverband Deutschland, das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung oder auch das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung aus, allesamt vorgeschlagen von SPD und Grüne. Der aktuelle Zustand untergrabe dabei das Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat, betonte Prof. Dr. Ulrike Lembke, Expertin für rechtliche Geschlechterstudien.

Vertreter des Bündnisses „AGG Reform Jetzt!“ betonten dabei überdies: „Mit einer Reform des Gesetzes und der Stärkung des Diskriminierungsschutzes kann die Bundesregierung ein wichtiges gesellschaftspolitisches Signal setzen: Diskriminierung ist nicht hinnehmbar und wird konsequent bekämpft.“ Durch das derzeitige Ausmaß an Diskriminierung bestehe zudem die Gefahr, dass die „aktuellen Debatten“ die Gesellschaft weiter polarisieren könnten – damit würden immer mehr die „Rechte und Perspektiven der Betroffenen“ verloren gehen.

Politik müsse Zeichen setzen

Die Politik müsse dabei endlich ein Zeichen setzen, denn: „Es ist nicht hinnehmbar, dass homosexuelle Menschen, queere Menschen und Trans* Personen angegriffen oder am Arbeitsplatz diskriminiert werden (…) Es ist nicht hinnehmbar, dass Muslim*innen diskriminiert, unter Generalverdacht gestellt und kriminalisiert werden. Ebenso darf Anti-Schwarzer Rassismus, der in Deutschland weit verbreitet ist, nicht weiter hingenommen werden. Aktuell nehmen wir ein beängstigendes Ausmaß an Diskriminierung wahr, das unserer Demokratie, dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und schließlich uns allen schadet“, so Vertreter des Bündnisses abschließend.

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