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Urteilsverkündung in Berlin
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Urteilsverkündung in Berlin Drei bis fünfeinhalb Jahre Haft für vier junge Täter im Alter zwischen 18 und 21 Jahren

ms - 11.02.2025 - 09:00 Uhr
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Im September letzten Jahres sorgte der brutale Raubüberfall auf einen 57-jährigen homosexuellen Mann in Berlin für Schlagzeilen – nun wurden die vier Täter zu Jugendstrafen zwischen gut drei Jahren und fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die jungen Täter im Alter zwischen 18 und 21 Jahren hatten ihr Opfer im August 2024 mit der Dating-App-Masche zu einem vermeintlichen Sex-Date am Landwehrkanal gelockt. 

Raubüberfall mit vier Tätern

Als Lockvogel fungierte dabei ein 19-Jähriger aus der Jugendgruppe, er versprach dem schwulen Berliner Sex – stattdessen wurde der Mann vom Treffpunkt am U-Bahnhof Jungfernheide in Berlin-Charlottenburg zu einer dunklen Ecke am Kanal bugsiert und dort von den drei anderen jungen Männern brutal überfallen. Sie schlugen ihr Opfer zusammen, traten auf ihn ein, würgten ihn und stießen ihn schlussendlich schwer verletzt in den Landwehrkanal. 

Keiner der vier Angeklagten half dem schwulen Mann, wie der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung festhielt. Die vier jungen Männer haben sich nach Einschätzung des Gerichts des besonders schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht.  

Der 57-Jährige konnte mit allerletzter Kraft eine Leiter erreichen und sich retten. Mit zahlreichen Hämatomen am Körper sowie Frakturen im Gesicht und an den Rippen kam der Mann in die Notaufnahme. Die vier jungen Täter erbeuteten eine Uhr, ein Handy und die Geldbörse des Mannes. 

Schweigen aus Scham und Angst

Seit geraumer Zeit nehmen die Überfälle auf schwule Männer mittels der Dating-App-Masche rapide zu, die Täter sind zumeist Jugendliche und junge Heranwachsende. Letztes Jahr kam es auch in anderen Metropolen der Community wie in München oder Hamburg zu ähnlichen Fällen. Die Polizei geht davon aus, dass der allergrößte Teil der Übergriffe aus Scham oder Angst gar nicht erst zur Anzeige gebracht wird. Die jüngste Untersuchung der Europäischen Grundrechteagentur geht von einer Dunkelziffer von 90 Prozent aus. 

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