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Unfassbares Urteil
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Unfassbares Urteil Homosexuelle und queere Menschen in Russland werden spätestens jetzt komplett mundtot gemacht!

ms - 30.11.2023 - 20:30 Uhr

Unfassbar, aber wahr: Der Oberste Gerichtshof in Russland hat heute wie befürchtet die LGBTI*-Community insgesamt al „extremistische Gruppe“ eingestuft, die zur Aufstachelung und sozialem wie religiösen Twist aufrufen würde. Wie befürchtet, stimmten die Richter unter dem Vorsitz von Oleg Nefedow dem Vorhaben heute Nachmittag zu, das Urteil trifft sofort in Kraft.

Künftig kann die Regierung damit nicht nur gegen Homosexuelle und queere Menschen, sondern auch gegen LGBTI*-Organisationen insgesamt vorgehen. Zusammen mit dem, zuletzt 2022 noch einmal verschärften Anti-Homosexuellen-Gesetz, dürfte ein freies Leben für Schwule, Lesben und queere Personen in Russland damit nahezu unmöglich werden.

LGBTI* - eine Gefahr für die russische Gesellschaft?

Bis zuletzt hatten verschiedene Bürgerrechts- und LGBTI*-Verbände dagegen protestiert, doch abermals verhallte jede Kritik in Russland offenbar ungehört beziehungsweise unbeachtet. Das neue Gesetz ist in seiner ganzen Dramatik noch nicht fassbar, denn es ist sehr ungenau formuliert – das erlaubt es Polizisten, Behörden und der Regierung ab sofort, die Richtlinien nach eigenem Ermessen sehr frei zu interpretieren und umsetzen zu dürfen.

Ebenso ist noch die Frage offen, ob das neue Gesetz es Russland „nur“ erlaubt, gegen NGOs im eigenen Land vorzugehen, oder ob auch internationale Verbände angegangen werden dürfen. Einzig klar ist bereits jetzt allerdings schon, dass die LGBTI*-Bewegung und damit die Community insgesamt allumfassend mundtot gemacht und als Gefahr für die Gesellschaft charakterisiert werden soll.

Ein schwerer Schlag für alle

In ersten Stellungnahmen reagierten internationale LGBTI*-Organisationen sowie auch Politiker fassungslos und geschockt. In kurzen Äußerungen erklärten mehrere russische LGBTI*-Aktivisten gegenüber MediaZona, dass eine „absolute Willkür“ jetzt die Folge sei.

Laut dem russischen Strafgesetzbuch können Mitglieder von Vereinigungen oder Gruppen, die als extremistisch eingestuft werden, mit bis zu zehn Jahren Haft verurteilt werden. Bereits die Beteiligung steht unter Strafe, beispielsweise also auch die Verbreitung von Informationsmaterial – das dürfte daher auch das Ende aller Beratungszentren für LGBTI* und HIV sein.

Gegenüber MediaZona erklärte der LGBTI*-Aktivist Alexander Woronow: „Wir hoffen jetzt einfach, dass es keine repressiven Maßnahmen gegen normale Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung geben wird. Klar ist aber trotzdem, dass dies ein schwerer Schlag für alle im Alltag ist, es bedeutet mehr Stress und ein Leben im Geheimen.“

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