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Streitfall in Kanada

Streitfall in Kanada Kanadier will seinen Penis behalten und sich zusätzlich eine Vagina anbringen lassen – die Krankenkasse verweigert die Bezahlung

ms - 05.04.2024 - 11:00 Uhr

Ein besonderer Streitfall sorgt derzeit für hitzige Diskussionen in Kanada und hat das Potenzial, Debatten rund um die Rechte von LGBTI*-Personen von neuem zu entfachen. Eine 33-jährige nicht-binäre Person klagt derzeit vor Gericht, weil die Krankenkasse eine angedachte Geschlechts-Operation nicht bezahlen will. Das Besondere dabei: Der frühere biologische Mann möchte seinen funktionsfähigen Penis behalten und gleichzeitig ein Art von Vagina operativ schaffen lassen. 

Kein Zwang zu einer „binären Operation“

Der Eingriff soll dann in einer amerikanischen Spezialklinik in Austin, Texas, stattfinden. Begründet wird die Klage der 33-jährigen Person aus Ontario damit, dass der Zwang, sich einer „binären Operation“ zu unterziehen, ein „illegaler Akt der Konversionstherapie“ und ein „Verstoß gegen das Menschenrechtsgesetz von Ontario“ sei. Der Patient, der in den Gerichtsunterlagen als KS bezeichnet wird und als Mann geboren wurde, könne sich nicht mit nur einem Geschlecht identifizieren, sondern sei „buchstäblich eine Mischung“, wie der britische Telegraph aus den Gerichtsunterlagen zitiert.  

Die kanadische Krankenversicherungsgruppe von Ontario (OHIP) lehnte den Antrag auf die Operation erstmals bereits im Jahr 2022 zunächst mit der Begründung ab, dass das Verfahren experimentell sei und in Kanada nicht durchgeführt werden könne. KS ging in Berufung, woraufhin die Kommission der Provinz die Begründung der OHIP mit dem Argument aufhob, dass eine Vagino-Plastik nicht zwangsläufig eine Penisektomie beinhalten müsse. Die Kosten für die angedachte Operation werden auf umgerechnet bis zu 66.000 Euro geschätzt.  

LGBTI*-Gruppe unterstützt Klage

Unterstützt wird der nicht-binäre Kläger dabei von der LGBTI*-Rechtsgruppe Egale Canada, die in einem Statement erklärte, dass die Einschätzung der OHIP „nicht-binäre Menschen aufgrund ihrer Geschlechtsidentität ausgrenze und diskriminiere.“ Die OHIP hat derweil ihrerseits Berufung eingelegt, sodass die finale Entscheidung über den Fall höchstwahrscheinlich jetzt beim Obersten Gerichtshof von Ontario landen wird, der dann erwartungsgemäß in den kommenden Monaten ein Urteil fällen wird. 

Laut den Gerichtsdokumenten leidet KS seit der Jugend an  einer Geschlechtsdysphorie. Die 33-jährige Person verwendet die Pronomen „sie/er“. Der behandelnde Arzt, ein Endokrinologe aus Ottawa, erklärte schriftlich: „Es ist für KS sehr wichtig, eine Vagina zu haben, um ihre persönliche Interpretation ihres Geschlechts auszudrücken, aber sie möchte auch ihren Penis behalten. KS ist transfeminin, aber nicht ganz am weiblichen Ende des Spektrums und aus diesem Grund ist es wichtig für sie, eine Vagina zu haben, während sie ihren Penis behält.“

Streit um Gesundheitssystem neu entfacht

Landesweit sorgt der Fall indes vor allem bei Familien- und Elternverbänden für Empörung. Kritiker erklärten gegenüber der National Post, der Fall zeige, wie sehr die „geschlechtsspezifische Behandlung aus den Fugen geraten ist.“ Und Pamela Buffone, Gründerin der einflussreichen Elterngruppe Canadian Gender Report, erklärte: „Unser öffentliches Gesundheitssystem ist am Ende und muss sich wirklich auf medizinisch notwendige Eingriffe konzentrieren. Der Patient wird durch die Operation körperlich nicht gesünder, was wahrscheinlich zu Komplikationen und der Notwendigkeit von Korrekturoperationen und weiteren Anforderungen an das Gesundheitssystem führen wird.“ 

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