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Streit um drittes Geschlecht

Streit um drittes Geschlecht Verfassungsgericht legt Entscheidungsgewalt darüber in die Hände der rechtskonservativen Regierung

ms - 30.07.2024 - 10:00 Uhr
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Die Lebensrealität in Italien hat sich seit dem Amtsantritt von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni im Oktober 2022 für LGBTI*-Menschen deutlich verschlechtert, insbesondere attackierte die Politikerin immer wieder die Rechte von Regenbogenfamilien. Ein anderer Streitpunkt war jener um die Einführung eines dritten Geschlechts – hier hat der Verfassungsgerichtshof nun eine Entscheidung getroffen. 

Keine Prüfung der Richter

Allerdings eine, die sowohl Befürworter wie Kritiker nicht wirklich zufriedenstellen dürfte: Die Richter legten fest, dass diese Entscheidung von der Regierung getroffen werden müsse, eine Prüfung über eine Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Regelungen lehnte der Gerichtshof ab. 

Der Fall war vom Landesgericht in Bozen schlussendlich weitergereicht worden, nachdem eine Person seinen Geschlechtseintrag auf „nicht binär“ hatte abändern lassen wollen – eine solche Möglichkeit ist im italienischen Rechtssystem bisher nicht vorgesehen.

Entscheidung obliegt der Regierung

Zur Begründung der Entscheidung erklärten die Verfassungsrichter, dass die mögliche Einführung eines dritten Geschlechts eine große soziale sowie auch rechtliche Tragweite habe, die von einer Regierung beschlossen werden müsse, gerade auch deswegen, weil bei einer möglichen Einführung eines dritten Geschlechtseintrages davon zahlreiche weitere Regelungen und Richtlinien betroffen sind, beispielsweise im Bereich Familien- und Arbeitsrecht, aber auch ganz praktisch bei der alltäglichen Herangehensweise in Gefängnissen oder Krankenhäusern.  

Eine Frage der Persönlichkeitsentfaltung

Allerdings erklärten die Richter weiter, dass es der Persönlichkeit eines Menschen nicht gerecht werden würde, wenn dieser sich einem der zwei Geschlechter zugehörig erklären müsse, obwohl er anderweitig fühle. Dabei betonte das Verfassungsgericht das Recht auf eine freie Persönlichkeitsentfaltung sowie die Gefahr, dass es hier zu einer Ungleichbehandlung kommen könne, die wiederum dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen könnte. 

Außerdem sei die psychische Gesundheit eines Menschen ebenso zu bedenken. Nach Stand der Dinge wird es damit allerdings auch weiterhin keine Möglichkeit in Italien geben, ein drittes Geschlecht eintragen zu lassen – die rechtskonservative Regierung lehnt jede Änderung in diesem Bereich strikt ab. 

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