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Stalking in der Schweiz
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Stalking in der Schweiz Neues Gesetz für mehr Schutz, gerade auch für queere Menschen

ms - 06.01.2026 - 13:00 Uhr
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Seit dem 1. Januar 2026 ist Stalking in der Schweiz offiziell ein Straftatbestand. Das Parlament hatte bereits im Juni 2025 entschieden, den Opferschutz in Fällen von Nachstellungen zu verbessern. Eine eigenständige Strafnorm wurde deswegen ins Strafgesetzbuch aufgenommen, um Stalking gezielt zu ahnden. Die neuen Richtlinien bieten dabei insbesondere auch für marginalisierte Gruppen wie die LGBTIQ+-Community besseren Schutz. 

Besondere Gefahr für queere Menschen

Nach der neuen Regelung kann Stalking allerdings nur auf Antrag der betroffenen Person strafrechtlich verfolgt werden. Das bedeutet, dass weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft aus eigenem Antrieb tätig werden, sondern der Antrag ausschließlich vom Opfer selbst gestellt werden muss. Stalking umfasst dabei strafrechtlich das wiederholte Verfolgen, Belästigen oder Bedrohen einer Person. Für die Betroffenen stellt dieses Verhalten einen massiven Angriff auf ihre persönliche Freiheit dar und beeinträchtigt die selbstbestimmte Lebensgestaltung. Gerade viele junge queere Menschen machen immer wieder Erfahrungen mit Stalking, sowohl online wie mitunter auch im realen Leben. 

Stalking hat außerdem häufig weitreichende psychische Folgen, die von Angstzuständen und Selbstzweifeln bis hin zu schwerwiegenden psychischen Belastungen reichen können. Darüber hinaus haben die Opfer häufig mit sozialen und wirtschaftlichen Konsequenzen zu kämpfen. Besonders dramatisch können sich Stalking-Fälle bei homosexuellen und queeren Menschen entwickeln, die nicht geoutet sind. 

Neue Rechtsmöglichkeiten 

Mit der Einführung des neuen Straftatbestands erhält die Justiz nun mehr Möglichkeiten, Stalking wirksam zu bestrafen. Bislang musste Stalking oft über die Straftatbestände Hausfriedensbruch, Nötigung oder Gewalt verfolgt werden – dies setzte jedoch voraus, dass es bereits zu schwereren Vorfällen gekommen war. Angesichts der zahlreichen Formen von Stalking, die durch das Internet und soziale Medien begünstigt werden, war dieser Ansatz nicht immer ausreichend – viele junge queere Menschen fühlten sich mitunter im Stich gelassen, selbst wenn sie den Mut aufbrachten, als Betroffene zur Polizei zu gehen. 

Für Opfer ist es dabei nach wie vor entscheidend, Beweise zu sammeln, um gegen die mutmaßlichen Täter vorgehen zu können. Dies kann in Form eines Tagebuchs geschehen, in dem Anrufe, Nachrichten, Besuche oder andere Vorfälle mit Datum und Uhrzeit festgehalten werden. Auch Screenshots von Nachrichten oder das Speichern von E-Mails sowie das Aufbewahren von Geschenken können als Beweismittel dienen. Zudem kann es hilfreich sein, vertrauenswürdige Personen und das soziale Umfeld, wie zum Beispiel den Arbeitgeber, über die Situation zu informieren. Die neue Gesetzesänderung sieht vor, dass Täter bei einer Verurteilung ab sofort mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen geahndet werden können. 

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