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Gesetz gegen sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt Neues Bundesgesetz in Kraft getreten - mehr Schutz für Jugendliche, mehr Rechte für Betroffene

ms - 02.07.2025 - 14:00 Uhr
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Zu Beginn des Monats Juli ist gestern das neue Gesetz gegen sexualisierte Gewalt in Kraft getreten – es soll besonders Kinder und Jugendliche schützen und die Rechte von Betroffenen stärken. Ein Thema, das bis heute gerade auch bei vielen schwulen Jugendlichen und Männern von besonderer Brisanz ist, die im Laufe ihres Lebens beispielsweise im Umfeld der Kirche zu Opfern wurden.  

Mehr Schutz und frühzeitige Vorbeugung 

Bundesfamilienministerin Karin Prien und die Unabhängige Bundesbeauftragte Kerstin Claus betonten dabei heute, dass das neue Gesetz sexualisierter Gewalt frühzeitig vorbeugen solle und darüber hinaus verstärkt Hilfe für Opfer und Betroffene bereitstellen will. Darüber hinaus sei es wichtig, dauerhaft die Qualität im Kinderschutz zu sichern. Erstmals wird deswegen auch das Amts eines Unabhängigen Bundesbeauftragten zu dem Thema eingeführt, begleitend zum Betroffenenrat sowie der Unabhängigen Aufarbeitungskommission. Zudem werden bereits bestehende Unterstützungsangebote wie das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch und das Hilfe-Portal dauerhaft erhalten. 

 Bundesfamilienministerin Karin Prien sagte dazu: „Mit der Umsetzung des Gesetzes gelingt ein wichtiger Schritt für einen wirksamen Kinderschutz in Deutschland. Ein Meilenstein im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Minderjährigen – und ein klares Bekenntnis: Dieses Thema wird nicht mehr von der politischen Agenda verschwinden. Es ist essentiell, dass Kinder und Jugendliche gewaltfrei aufwachsen können. Das ist die Grundlage für das gesamte weitere Leben.“ 

18.000 Missbrauchsfälle pro Jahr 

Prien betonte dabei auch die aktuelle Kriminalstatistik von 2024, die mehr als 18.000 Fälle von sexueller Gewalt gegen Minderjährige binnen eines Jahres aufzeigt. Die Dunkelziffer dürfte noch einmal um einiges höher sein. „Mit dem Gesetz können wir nun an vielen Stellen ansetzen – bei der Prävention, bei Hilfsangeboten und bei der Aufarbeitung. Persönlich ist mir wichtig, dass politische Maßnahmen evidenzbasiert sind. Deshalb freue ich mich über die Einrichtung eines Zentrums für Forschung zu sexueller Gewalt. Es wird eine wichtige Rolle dabei spielen, das Dunkelfeld weiter auszuleuchten und wirksame Schutzmaßnahmen zu entwickeln.“

Missbrauch in der Kirche 

Kerstin Claus, die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), setzte dabei überdies einen Fokus auf die Missbrauchsskandale in der katholischen Kirche in Deutschland, die 2010 publik wurden: „Jetzt erwarte ich von der Bundesregierung, diese spezifische Kompetenz meines Amtes zu nutzen und aktiv einzubinden. Es muss unser gemeinsames Ziel sein, das Risiko sexualisierter Gewalt zu minimieren, Betroffene zu unterstützen und Aufarbeitung für Taten in der Vergangenheit zu ermöglichen. Die Zahl der Straftaten gegen Kinder und Jugendliche ist ungebrochen hoch, das Dunkelfeld riesig und die Risiken gerade in der digitalen Welt nahezu unermesslich – denn hier fehlt jede soziale Kontrolle, hier fehlen sichere, kindgerechte Räume, hier sind junge Menschen den Täterstrategien immer wieder schutzlos ausgeliefert (…) Wir alle sind dafür verantwortlich, dass Kinderschutz umfassend gelingt und Hilfe möglich wird.“ Im Januar dieses Jahres zog die Betroffenen-Initiative „Eckiger Tisch“ eine Bilanz zu den Missbrauchsfällen in der römisch-katholischen Kirche und erklärte die Aufarbeitung der Fälle für gescheitert – mehr noch, die Kirche betreibt offenbar nach wie vor ein Vertuschungssystem

Das Hilfe-Portal Missbrauch ist für Betroffene online (hilfe-portal-missbrauch.de/hilfe-telefon) auch mittels Chat-Funktion und via Telefon unter 0800 / 22 55 530 erreichbar.Das Hilfe-Telefon berät anonym, kostenfrei, mehrsprachig und in Gebärdensprache.

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