Selbstbestimmungsgesetz Wird das beschlossene Gesetz erneut nach hinten verschoben?
Der Bundesrat fordert jetzt mit Blick auf das vor kurzem beschlossene Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) die Einberufung eines Vermittlungsausschusses.
Schlupfloch für Kriminelle?
Hintergrund sind teilweise erneut Bedenken, die die zuständigen Ausschüsse bereits im Oktober letzten Jahres geäußert hatten – in der finalen Beschlussfassung der Ampel-Koalition wurden diese allerdings nicht berücksichtigt. Ein Hauptkritikpunkt: Vor der finalen Gesetzesfassung war im Gesetzestext bei einem Personenstandswechsel noch eine Mitteilungspflicht an alle wichtigen Ämter wie beispielsweise dem Bundeskriminalamt oder der Bundespolizei festgehalten worden – dies sollte verhindern, dass sich Kriminelle mittels einer juristischen Geschlechtsänderung der Verfolgung entziehen können. Im beschlossenen Gesetzestext des SBGG ist dieser Passus gestrichen worden.
Erhebliches Risiko für die innere Sicherheit
Der Innenausschuss der Länderkammer erklärt dazu: „Infolge der Streichung birgt das Gesetz nun ein erhebliches Risiko für die innere Sicherheit, weil es durch die fehlende Information der Sicherheitsbehörden über die Namens- oder Geschlechtsänderung Identitätsverschleierungen für Personen ermöglicht, die das Gesetz gegebenenfalls aus unlauteren Gründen ausnutzen wollen. Das Missbrauchsrisiko liegt weit höher als nach der derzeit geltenden Rechtslage, da das SBGG die Voraussetzungen für Änderungen des Geschlechtseintrags und der Vornamen gegenüber dem Transsexuellengesetz deutlich absenkt.“
Verschiebt sich das SBGG erneut?
Am 17. Mai, dem internationalen Tag gegen Homo-, Bi- und Transfeindlichkeit, steht das SBGG nun deswegen erneut auf der Tagesordnung im Bundesrat. Final verhindern wird der Bundesrat das Gesetz nicht können, allerdings könnte der Innenausschuss im Vermittlungsverfahren Einspruch gegen das SBGG einlegen.
Anschließend ist der Bundestag erneut dazu aufgerufen, den Einspruch mittels Stimmenmehrheit der Ampel-Regierung zu überstimmen. Sollte es dazu kommen, wird sich das geplante Inkrafttreten des SBGG zum November 2024 höchstwahrscheinlich erneut verschieben. Aktuell fehlt auch noch die Unterschrift des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier. Zuletzt hatten sich mehrere Frauenverbände mit der Bitte an das Staatsoberhaupt gewandt, das Gesetz nicht zu unterschreiben.