Rückschlag in Schottland Gesetzesvorhaben gegen die „Homo-Heilungen“ wird auf Eis gelegt
Herber Rückschlag für die LGBTIQ+-Community in Schottland: Konversionstherapien bleiben zumindest vorerst weiter legal, wie die Regierung nun mitteilte. Ein Gesetz gegen die umgangssprachlichen „Homo-Heilungen“, die von den Vereinten Nationen klar als Folter definiert worden sind, wird es vor den Parlamentswahlen im nächsten Jahr nicht mehr geben.
Ewiger Streitfall Konversionstherapie
Ebenso auf Eis gelegt wurden Pläne für ein Gesetz, das explizit Frauenfeindlichkeit bekämpfen sollte. Die Parlamentarier erklärten, dass eine Umsetzung in beiden Fällen rechtlich zu komplex sei, um dies noch rechtzeitig genug umsetzen zu können. Im Fall der Konversionstherapien hoffe man auf eine Lösung aus London, einen eigenen Gesetzesvorschlag aus Schottland solle es nun erst einmal nicht mehr geben. Gleichstellungsminister Kaukab Stewart erklärte weiter, wenn sich Schottland, England und Wales nicht binnen eines Jahres auf ein Gesetz einigen könnten, wolle man dann einen neuen eigenen Vorstoß erneut angehen – allerdings nur, sollten die Mehrheitsverhältnisse im Parlament wie bisher erhalten bleiben.
Große Enttäuschung bei queeren Vereinen
Wie realistisch die Aufforderung Richtung Großbritannien ist, bleibt abzuwarten. Seit 2018 versuchten mehrere englische Premierminister ein Verbot der menschenverachtenden Praktiken durchzusetzen und scheiterten dabei oftmals an Detailfragen und dem Widerstand der Kirchen, die maßgeblich solche „Heilungen“ im Vereinigten Königreich bis heute anbieten. Erst im April dieses Jahres belegte eine Studie, dass rund jeder dritte LGBTIQ+-Brite in seinem Leben bereits mit einer Konversionstherapie konfrontiert gewesen ist.
In einer gemeinsamen Erklärung von schottischen LGBTIQ+-Organisationen hieß es, man sei „unglaublich enttäuscht“, dass die Beendigung der Konvertierungspraktiken nicht fortgesetzt werde: „Je länger es dauert, ein Gesetz zur Beendigung von Konvertierungspraktiken zu verabschieden, desto mehr Schaden wird angerichtet, auch für die Schwächsten. Das Versäumnis, diesen Gesetzentwurf voranzubringen, ist ein weiterer Schlag für das Vertrauen unserer Gemeinschaft in die Regierung und die Institutionen, die uns vertreten und schützen sollen.“
Im Fall des angedachten Schutzgesetzes für Frauen sei zudem zu bedenken, so die Regierung, dass das jüngste Urteil des Obersten Gerichtshofs zur Definition einer Frau mitberücksichtigt werden müsse. Als kleinstmögliche Lösung solle nun das bestehende Gesetz gegen Hassverbrechen dahingehend erweitert werden, um den Schutz auf der Grundlage des Geschlechts zu verbessern. Frauenrechtlerinnen sprechen von einer „verheerenden Nachricht.“