Direkt zum Inhalt
Keine Anklage gegen Woelki

Keine Anklage gegen Woelki Der Kölner Kardinal wird gegen Geldauflage nicht juristisch belangt

ms - 07.05.2025 - 09:00 Uhr
Loading audio player...

Die Kölner Staatsanwaltschaft hat jetzt mittgeteilt, dass es kein Meineid-Verfahren gegen Kardinal Rainer Maria Woelki (68) geben wird – allerdings muss der Kölner Bischof 26.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.  

Klare Beweislage 

Im Kern geht es dabei um die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle im Erzbistum, dabei soll Woelki mehrfach gelogen haben, weswegen es 2023 auch zu Hausdurchsuchungen im Bistums gekommen war. In zwei Fällen konnten die Ermittler schlussendlich aufzeigen, dass der Kardinal bereits 2019 über einen schweren Fall von sexualisierter Gewalt in der Kirche informiert worden war, belegt ist der Fakt durch Chat-Protokolle. In einem weiteren Fall wusste der Geistliche wohl sogar bereits 2010 über die Sachlage, stritt dies jedoch bis 2023 ab. Die Staatsanwaltschaft konnte nach eigner Aussage auch mittels „zahlreicher Indizien“ Behauptungen von Woelki widerlegen, demnach er zwar Berichte über die Missbrauchsvorwürfe unterschrieben, aber nicht gelesen habe. 

Kein Vorsatz 

Zu einem Prozess wegen Meineid kommt es jetzt trotzdem nicht, weil die Ermittler nur Fahrlässigkeit aber keinen Vorsatz nachweisen konnten. Zudem spiele laut der Tagesschau eine Rolle, dass der Kardinal bisher nicht straffällig geworden ist und bereits die Ermittlungen sowie das bisher laufende Verfahren „erhebliche Belastungen“ für Woelki bedeutet haben. So wurde der Prozess jetzt mit einer Geldauflage von 26.000 Euro eingestellt – die Summe entspricht zwei Monatsgehältern von Woelki. Das Geld soll an eine gemeinnützige und ausdrücklich nicht kirchliche Organisation fließen. Das Kölner Erzbistum erklärte nach der Einstellung des Verfahrens, dass Woelki die Auflage akzeptiere. Zudem hielt das Bistum auch weiterhin fest: „Kardinal Woelki ist und bleibt unschuldig.“ Woelki gilt als konservativer Hardliner unter den deutschen Bischöfen, wenn es um Reformen oder mehr Rechte wie Segnungen für Homosexuelle geht. 

Anzeige
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Auch Interessant

Anti-LGBTIQ+-Gesetz in Ghana

Studie zeigt gespaltene Bevölkerung

Eine neue Umfrage stellt die Behauptung infrage, dass die große Mehrheit der Bevölkerung in Ghana das geplante Anti-LGBTIQ+-Gesetz unterstützt.
Berliner Gewalthilfegesetz

Verbände fordern Nachbesserungen

Queere und feministische Organisationen fordern, dass LGBTIQ+-Personen im geplanten Berliner Gewalthilfegesetz ausdrücklich berücksichtigt werden.
LGBTIQ+-Rechte in Japan

Regierung plant nationale Maßnahmen

Die japanische Regierung will ihre Politik gegenüber sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten mit einem nationalen Maßnahmenplan ausbauen.
Neues Gesetz in Uganda

Erneuter Angriff auf LGBTIQ+

Ein neues Gesetz verschärft die Lage in Uganda weiter. Kritiker sehen darin einen gezielten Angriff auf Hilfe von queeren Vereinen aus dem Ausland.
Zweite Spezialklinik in den USA

Detransition von Jugendlichen

Die Cleveland Clinic in Ohio wird nach dem Willen der US-Regierung die zweite Einrichtung, die Detransitionen für Jugendliche spezialisiert anbietet.
Gewalteskalation in Spanien

LGBTIQ+-Verband schlägt Alarm

Die neuste Datenlage aus Spanien zeigt eine deutliche Zunahme von homophober Hassgewalt gegen die Community, queere Verbände fordern Konsequenzen.
Schuldspruch im Fall Sibley

Totschlag von schwulem Tänzer

Schuldspruch im Fall des getöteten schwulen Tänzers O’Shae Sibley in New York. Angeklagter wegen Tötung verurteilt, Freispruch von Mord.
Scharfe Kritik an Regierung

LSVD+ betont Hasskriminalität

Angesichts erneut gestiegener Zahlen queerfeindlicher Hasskriminalität wirft der LSVD+ der Bundesregierung schwerwiegende Versäumnisse vor.
Berufung ohne Erfolg

Satiriker bleibt gelassen

Die Berufung im Fall des Düsseldorfer Wagenbauers Jacques Tilly wurde abgewiesen, das russische Urteil gegen den Satiriker bleibt bestehen.