Keine Anklage gegen Woelki Der Kölner Kardinal wird gegen Geldauflage nicht juristisch belangt
Die Kölner Staatsanwaltschaft hat jetzt mittgeteilt, dass es kein Meineid-Verfahren gegen Kardinal Rainer Maria Woelki (68) geben wird – allerdings muss der Kölner Bischof 26.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Klare Beweislage
Im Kern geht es dabei um die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle im Erzbistum, dabei soll Woelki mehrfach gelogen haben, weswegen es 2023 auch zu Hausdurchsuchungen im Bistums gekommen war. In zwei Fällen konnten die Ermittler schlussendlich aufzeigen, dass der Kardinal bereits 2019 über einen schweren Fall von sexualisierter Gewalt in der Kirche informiert worden war, belegt ist der Fakt durch Chat-Protokolle. In einem weiteren Fall wusste der Geistliche wohl sogar bereits 2010 über die Sachlage, stritt dies jedoch bis 2023 ab. Die Staatsanwaltschaft konnte nach eigner Aussage auch mittels „zahlreicher Indizien“ Behauptungen von Woelki widerlegen, demnach er zwar Berichte über die Missbrauchsvorwürfe unterschrieben, aber nicht gelesen habe.
Kein Vorsatz
Zu einem Prozess wegen Meineid kommt es jetzt trotzdem nicht, weil die Ermittler nur Fahrlässigkeit aber keinen Vorsatz nachweisen konnten. Zudem spiele laut der Tagesschau eine Rolle, dass der Kardinal bisher nicht straffällig geworden ist und bereits die Ermittlungen sowie das bisher laufende Verfahren „erhebliche Belastungen“ für Woelki bedeutet haben. So wurde der Prozess jetzt mit einer Geldauflage von 26.000 Euro eingestellt – die Summe entspricht zwei Monatsgehältern von Woelki. Das Geld soll an eine gemeinnützige und ausdrücklich nicht kirchliche Organisation fließen. Das Kölner Erzbistum erklärte nach der Einstellung des Verfahrens, dass Woelki die Auflage akzeptiere. Zudem hielt das Bistum auch weiterhin fest: „Kardinal Woelki ist und bleibt unschuldig.“ Woelki gilt als konservativer Hardliner unter den deutschen Bischöfen, wenn es um Reformen oder mehr Rechte wie Segnungen für Homosexuelle geht.