Reform des Abstammungsrechts Bundesjustizministerin Hubig spricht sich für eine Gesetzesänderung für lesbische Paare aus
Der Druck auf die Regierung wächst: Nun hat sich auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) für eine Reform im Abstammungsrecht für lesbische Paare ausgesprochen. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz hatte in diesem Jahr inzwischen mehrfach bekundet, eine solche Gesetzesänderung ebenso höchstwahrscheinlich mitzutragen.
Ende von Stiefkindadoptionen
„Ich persönlich kann mir vorstellen, dass wir im Abstammungsrecht eine Regelung für eine gemeinsame Mutterschaft von Frauenpaaren treffen. Dieser Weg über das gerichtliche Adoptionsverfahren ist sehr mühsam und belastet die Familien“, so Hubig gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Bisher muss die nicht leibliche Mutter in lesbischen Partnerschaften das gemeinsame Kind adoptieren. Diese Verfahren sind langwierig und kostenintensiv. Inzwischen ein Drittel aller Adoptionen in Deutschland pro Jahr machen dabei jene Stiefkindadoptionen bei lesbischen Paaren aus.
Hubig betonte gegenüber der dpa auch die Problematik, dass aktuell im Todesfall der leiblichen Mutter nach der Geburt das Kind rechtlich gesehen eine Vollwaise ist, die Partnerin hat dann keinerlei Handhabe. Mehrfach haben in den vergangenen Jahren bereits lesbische Frauen gegen die diskriminierenden Regelungen geklagt und vor Gericht gewonnen, zuletzt betonte ein Gericht in Baden-Württemberg, dass hier von Seiten des Gesetzgebers dringender Handlungsbedarf bestehe – notfalls über das Bundesverfassungsgericht.
Verfassungswidriges Verfahren
„Mehrere deutsche Gerichte halten das geltende Abstammungsrecht in diesem Punkt für verfassungswidrig. Ich würde mir wünschen, dass wir für sinnvolle Reformen des Familienrechts nicht erst warten, bis das Bundesverfassungsgericht uns dazu eine Aufforderung schickt“, so Hubig weiter. Eine Absage erteilte die Ministerin allerdings an die sogenannte „Verantwortungsgemeinschaft“, wie sie von ihrem Vorgänger Ex-Justizminister Marco Buschmann (FDP) angedacht worden war. Hubig betonte, dass die Idee nicht ausgereift gewesen sei. Auf Rückfrage in Gesellschaft und Wissenschaft habe sich gezeigt, dass „niemand dieses neue Rechtsinstitut braucht“, so Hubig. Sowohl Abstammungs-Reform wie auch Verantwortungsgemeinschaft konnte die ehemalige Ampel-Regierung in der letzten Legislaturperiode nicht umsetzen.