Reform des Abstammungsgesetzes Detailfragen könnten schwierig umzusetzen sein
Ein Bündnis von über dreißig Organisationen hat sich jetzt den Forderungen angeschlossen, dass die Bundesregierung zügig eine Reform des Abstammungsgesetzes umsetzen solle – in besonderem Maße geht es dabei um Regenbogenfamilien. Bisher durchläuft beispielsweise bei zwei lesbischen Frauen die nicht leibliche Mutter eine mehrjährige und kostenintensive Adoptions-Prozedur, bevor auch sie als Erziehungsberechtigte anerkannt wird.
Höchste Zeit für eine Reform
Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland geht noch einen Schritt weiter und erklärte jetzt, dass die bisherigen Regelungen zudem auch weibliche trans, inter und nicht-binäre Personen als Elternteile diskriminieren würden. Nach wie vor sei die Ampel-Koalition hier nicht tätig geworden, obwohl die Reform als wichtigstes Ziel im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist.
Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des LSVD: „Es ist höchste Zeit, das Abstammungsrecht zu reformieren. Auch nach sechs Jahren ´Ehe für Alle´ sind Kinder lesbischer, bisexueller, trans*, inter* und nichtbinärer Elternteile noch immer auf die Stiefkindadoption angewiesen, um einen zweiten rechtlichen Elternteil zu bekommen. Das sind sechs bis 18 Monate, in denen das Kind sorge-, unterhalts- und erbrechtlich nur durch einen Elternteil abgesichert und die Geburtsurkunde unvollständig ist. Mehrere Oberlandesgerichte haben die aktuellen Regelungen zum Abstammungsrecht schon dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, weil sie an deren Verfassungsmäßigkeit zweifeln. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus. Es gibt mehrere Petitionen mit insgesamt über 80.000 Unterschriften, die eine unverzügliche Abstammungsrechtsreform fordern.“
Detailfragen könnten zum Streitfall werden
Dabei legt der Verein wert darauf, dass die neuen Leitplanken des Gesetzes so ausformuliert sein müssen, dass „keine neuen Diskriminierungen produziert und möglichst umfassend die vielfältigen Familienkonstellationen berücksichtigt“ werden. Die konkrete Ausgestaltung des neuen Gesetzestextes könnte sich als schwierig erweisen, wenn auch trans und nicht-binäre Menschen mit einbezogen werden sollen.
Erst im März hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich klar in puncto der Definition von Vater und Mutter festgelegt – eine Mutter sei nur eine Frau, die das Kind auch tatsächlich zur Welt gebracht hat. Ferner hatte der Gerichtshof entschieden, dass eine Änderung des Geschlechts einer Person keinen Einfluss auf die Rechtsbeziehung zwischen dieser Person und ihren Kindern habe. Die Verbindung zwischen der Fortpflanzungsfunktion und dem Geschlecht beruhe dabei unbestreitbar auf „biologischen Tatsachen.“