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Fatale Verzögerungstaktik
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Fatale Verzögerungstaktik Sollen gleichgeschlechtliche Handlungen in Kenia legalisiert werden? Ausweich-Manöver verhindern einen lebenswichtigen Prozess

ms - 07.03.2025 - 11:00 Uhr

Homosexualität ist und bleibt in Kenia ein heißes Eisen – und eine landesweite Besserung scheint nach der jüngsten Entscheidung des Berufungsgerichts nicht in Sicht: Die Richter verschoben jetzt erneut einen Rechtsfall, in dem die Frage geklärt werden sollte, ob gleichgeschlechtliche Handlungen im Land legal werden sollen. Seit rund sechs Jahren wird der Fall durch die gerichtlichen Instanzen im Land getragen.

Kleine Erfolge, keine Kehrtwende

In der Zwischenzeit hat sich die Lage für Schwule und Lesben weiter verschlechtert, auch wenn in Einzelfällen juristische Siege errungen werden konnten. So wurde zuletzt im November 2024 zwei schwulen Männern Recht zugesprochen, die aufgrund von gleichgeschlechtlichem Sex verhaftet worden waren. Die Richter hatten dabei allerdings ebenso nicht die vorherrschende Illegalität von Homosexualität angetastet, sondern nur das brutale Vorgehen der Polizei verurteilt und den zwei Klägern daher Schadensersatz von rund 28.000 Euro zugesprochen. 

Einführung der Todesstrafe?

Die Lage im Land spitzt sich derweil ungebremst zu, immer wieder gibt es Bestrebungen im Parlament, die bestehenden Verbote für Schwule und Lesben sogar noch zu radikalisieren inklusive der möglichen Einführung einer Todesstrafe. Zudem unterbindet Kenia die Ausreise von LGBTIQ+-Menschen aus dem Land, ein offizieller Flüchtlingsgrund aufgrund der Repressalien gegen Homosexuelle bestehe laut dem kenianischen Flüchtlingsbeauftragten John Burugu nicht. Ohne eine solche Anerkennung dürfen die Betroffenen allerdings nicht das Land verlassen, selbst dann nicht, wenn andere Länder bereit sind, sie aufzunehmen. 

Verzögerungstaktik vor Gericht

Die Hoffnung der Community war groß, dass nun endlich die Frage über eine mögliche Entkriminalisierung von Homosexualität vor Gericht eine Kehrtwende einleiten könnte – doch daraus wird vorerst weiter nichts. Die Rede ist von „verfahrenstechnischen Mängeln“, dazu zog sich außerdem ein Richter ganz aus „persönlichen Gründen“ von dem Fall zurück. Schlussendlich wurde jetzt der Präsident des Berufungsgerichts angewiesen, das Gericht komplett neu zu besetzen. Die Folgen? Der Fall wird sich abermals auf unbestimmte Zeit verschieben.

Lebensgefährliche Folgen

Verschleppung mit Ansage – und mit lebensgefährlichen Folgen für Schwule und Lesben in Kenia, so die Kritik an den jüngsten Entscheidungen seitens mehrerer queerer Organisationen wie der National Gay and Lesbian Human Rights Commission (NGLHRC), dem Center for Minority Rights and Strategic Litigation (CMRSL) und dem Dach-Verband GALCK+, der insgesamt sechszehn LGBTIQ+-Gruppen vertritt. 

Man werde nicht aufgeben zu kämpfen, um das Verbots-Gesetz aus der Kolonialzeit endlich zu Fall zu bringen, so die gemeinsame Botschaft der Organisationen. Ob der Fall wirklich, wie zuletzt kleinklaut bekanntgegeben, dann priorisiert behandelt wird, und ob die Richter tatsächlich für eine mögliche Entkriminalisierung stimmen, ist mehr als fraglich. Im ersten Urteil hatten sich die Richter damals noch für die Beibehaltung der Verbote für Schwule und Lesben ausgesprochen.   

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