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Ausreise verweigert
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Ausreise verweigert Endstation Flüchtlingslager – Kenia erkennt LGBTI*-Flüchtlinge nicht an

ms - 06.01.2025 - 14:00 Uhr
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Die Regierung von Kenia erlaubt homosexuellen und queeren Menschen, die das Land verlassen möchten, um anderswo Asyl zu beantragen, die Ausreise nicht. Laut der kenianischen Regierung erfüllten die Betroffenen nicht einen Flüchtlingsstatus.

Homosexualität? Kein Fluchtgrund!

Der kenianische Flüchtlingsbeauftragte John Burugu hält dabei fest, dass Menschen nicht aufgrund ihrer Homosexualität oder ihrer Geschlechtsidentität als Flüchtling ausreisen können, selbst dann nicht, wenn andere Länder sich bereiterklären, diese Personen aufzunehmen. Das Recht in Kenia erkennt als Fluchtgrund nur die persönliche Verfolgung oder Völkermord an, beides existiere im Land nicht. Das Akronym LGBTI*, das Burugu kurz „diese Buchstaben“ nennt, werden als Grundlage nicht anerkannt, wie der Toronto Star berichtet. 

Die Lage ist deswegen überdies brisant, weil homosexuelle Afrikaner aus einigen Nachbarländern wie beispielsweise Uganda nach Kenia fliehen, um dort hohen Haftstrafen oder sogar der Todesstrafe zu entgehen. In Kenia nun werden jene Personen aber weder als Flüchtlinge anerkannt, noch wird ihnen der offizielle Status als Flüchtling ähnlich wie den Einheimischen zugesprochen – damit sitzen sie im Land fest. 

Endstation Flüchtlingslager 

Devon Matthews, Programmleiter der in Toronto ansässigen internationalen LGBTI*-Organisation Rainbow Railroad, betont: „Die am meisten gefährdeten LGBTI*-Flüchtlinge aus ganz Ostafrika fliehen derzeit nach Kenia und finden sich in der Struktur der Flüchtlingsabfertigung völlig festgefahren. Viele kommen dann im berüchtigten Flüchtlingslager Kakuma an, in dem fast 300.000 Flüchtlinge aus ganz Ostafrika untergebracht sind. Homosexuelle werden dort regelmäßig von anderen Flüchtlingen und homophoben Einheimischen belästigt, geschlagen und in einigen Fällen sogar getötet.“

Die Gräueltaten im Lager sind teilweise vom Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen in Kenia dokumentiert worden. Die Gewalt und die Weigerung der kenianischen Regierung, Asylanträge zu bearbeiten, zwingen die Flüchtlinge damit erneut zur illegalen Flucht. 

Hexenjagd auf dem Kontinent 

Laut der UN machten sich zuletzt hunderte Homosexuelle zu Fuß auf den Weg ins rund 400 Kilometer entfernte Lager im Südsudan – die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen hat mindestens 450 LGBTI*-Flüchtlinge dort registriert, nur 28 von ihnen wurde eine Umsiedlung gestattet. Inzwischen hat auch der Südsudan die Registrierung von Asylanträgen aufgrund der sexuellen Ausrichtung oder der Geschlechtsidentität untersagt.  

In Kenia werden homosexuelle Handlungen mit bis zu 14 Jahren Gefängnis bestraft, in Uganda droht die Todesstrafe. Matthews spricht von einem absoluten Chaos auf dem gesamten Kontinent und betont überdies: „Jedes Mal, wenn jemand in einem Land verhaftet oder geschlagen oder öffentlich beschämt oder geoutet wird, löst das einen Welleneffekt aus, bei dem jeder im Umfeld dieser Person oder in der Community in Angst versetzt wird. Es ist eine staatlich sanktionierte Hexenjagd, die zu Gewalt auf Gemeindeebene und auch zu religiöser Gewalt führt.“ 

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