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Europa Aufenthaltsrecht für Homopaare

js - 22.01.2018 - 07:00 Uhr
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Der europäische Gerichtshof deutet an, dass alle EU-Staaten homosexuelle Ehepaare offiziell als Ehegatten anerkennen müssen. Der Generalstaatsanwalt will das in Bezug auf das Aufenthaltsrecht durchsetzen.

Wenn ein verheirateter EU-Bürger einen Nicht-EU-Bürger heiratet, muss dieser in allen EU-Staaten anerkannt werden. Das ist die Auffassung von Melchior Wathelet. Dieser bekleidet seit 2012 das Amt des Generalstaatsanwalts und ist am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg tätig. Der frühere Justiz- und Verteidigungsminister Belgiens hat damit eine klare Meinung, die er auch durchsetzen möchte. Der Antrag sei bereits gestellt, allerdings ist dieser nicht bindend für die Richter des EU-Gerichts.

Auslöser des Antrags ist der Fall des Rumänen Adrian Coman, der den Amerikaner Robert Clabourn Hamilton 2010 geheiratet hat. 2012 beantragte dieser bei den rumänischen Behörden eine Bleibe- und Arbeitserlaubnis, die er aber nicht erhalten hat. Die Begründung lautete: Rumänien erkenne gleichgeschlechtliche Ehen nicht an, woraus kein Bleibe- und Arbeitsrecht im Land entsteht.

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