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Ende im Fall Anastasia Biefang

Ende im Fall Anastasia Biefang Bundesverfassungsgericht lehnt Klage der trans* Soldatin ab

ms - 17.04.2025 - 10:00 Uhr
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Die trans* Bundeswehroffizierin Anastasia Biefang ist final mit ihrer Klage gegen einen disziplinarischen Verweis gescheitert – das Bundesverfassungsgericht entschied in dieser Woche, die Klage nicht anzunehmen: „Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie den Anforderungen an eine hinreichend substantiierte Begründung nicht genügt“, so die Begründung.  

Jahrelanger Streitfall der Gerichte 

Seit 2019 war der Fall durch die Medien gegangen, die ehemalige Bundeswehrkommandeurin hatte aufgrund ihres Tinder-Profils einen Verweis ihres Vorgesetzten bekommen. Darin hatte sie mit den Worten „Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung und auf der Suche nach Sex. All genders welcome“ nach möglichen Sexualpartnern gesucht. Mit ihrem Verhalten habe Biefang der Deutschen Bundeswehr nachhaltig geschadet – zu diesem Urteil kamen nach Widerstand von Biefang mehrere gerichtliche Instanzen. Mit der jetzt erfolgten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfte der Fall nun final beendet sein.  

Das Bundesverfassungsgericht erklärte dazu weiter: „Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil die Beschwerdeführerin ein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis nicht in der erforderlichen Weise dargelegt hat. Ausführungen dazu waren geboten, weil die angegriffene Disziplinarmaßnahme bereits vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde nach den einschlägigen Bestimmungen der Wehrdisziplinarordnung zu tilgen war.“

Debatte um Soldatengesetz

Der Fall sorgte in den letzten Jahren auch deswegen immer wieder für Schlagzeilen, weil er Debatten über die Privatsphäre von Soldaten in der Bundeswehr aufwarf. Hintergrund ist der Paragraf 17 des Soldatengesetzes, der bestimmt, dass ein Soldat die „Disziplin zu wahren und die dienstliche Stellung des Vorgesetzten in seiner Person auch außerhalb des Dienstes zu achten“ habe.

Biefang hatte zu dem Fall im Ende 2022 gegenüber Buzzfeed News erklärt: „Ich hatte anfangs beim Schreiben der Beschwerde ja noch gedacht, dass in der nächst höheren Instanz dann die Einsicht kommt, dass man hier als Bundeswehr übers Ziel hinausgeschossen ist. Als dann aber meiner Beschwerde nicht stattgegeben wurde und in den schriftlichen Begründungen dann sinngemäß erklärt wurde, was für ein nicht integrer und unmoralischer Mensch ich sei, der sexbesessen durch das Leben rennt, wurde mir klar, dass das ein langer Weg werden wird. Meine Welt brach mit jeder weiteren Instanz, die das erneut bestätigt hat, immer mehr zusammen“ 

Und weiter: „Ich würde immer wieder eine Beschwerde einlegen, weil ich immer noch den Verweis für falsch halte. Wir als queere Menschen leben unsere Sexualität zumeist etwas anders aus und ich habe das Gefühl, man wollte mir als trans* Frau und queere Person zeigen, dass das so nicht geht. So etwas wie sie wollen wir nicht! Ich habe von anderen Kollegen immer wieder gehört: Das wäre dir als Mann nicht passiert.“

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