Direkt zum Inhalt
Dramatische Niederlage vor Gericht
ANZEIGE

Bittere Niederlage vor Gericht Präsident Biden hat mit queeren Schul-Gesetzen seine Befugnisse überschritten, urteilte jetzt ein Richter

ms - 10.01.2025 - 10:00 Uhr
Loading audio player...

Krachende Niederlage für den scheidenden US-Präsidenten Joe Biden: Seine gesetzliche Erweiterung der Bürgerrechtsnovelle Titel IX zum Schutz von queeren Schülern wird final gekippt. Bereits im August letzten Jahres entscheid der Supreme Court, dass die neuen Regelungen nicht verbindlich sind, jetzt wurden die Richtlinien landesweit für ungültig erklärt. Ein Bundesrichter in Kentucky stellte dabei fest, dass der Präsident selbst seine Befugnisse überschritten habe. 

Finales Ende für Biden-Gesetze

Der US-Bezirksrichter Danny C. Reeves hob gestern nach Klagen der Regierungen von Tennessee, Kentucky, Indiana, Ohio, Virginia und West Virginia die gesamte 1.500-Seiten umfassende Verordnung auf, da sie mit erheblichen rechtlichen Mängeln behaftet sei. Zuvor hatten bereits 26 US-Bundesstaaten die neuen Richtlinien gestoppt. Donald Trump hatte außerdem im Vorfeld erklärt, er werde die neuen Biden-Gesetze „am ersten Tag“ seiner Amtszeit beenden – nun scheint er dies gar nicht mehr tun zu müssen.

Vielfache Kritik an queeren Richtlinien

Seit der Einführung der neuen Vorschriften im April 2024 waren diese immer wieder stark kritisiert worden, auch von demokratischer Seite, sowie zudem von mehreren Frauenschutzvereinen und Bürgerrechtsorganisationen. Die ehemalige Bildungsministerin Betsy DeVos hatte dazu erklärt, die neuen Regeln ersetzen die Schutzmaßnahmen für Frauen „kaltschnäuzig durch eine radikale Gender-Theorie.“ Virginia Foxx, die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Arbeit im Repräsentantenhaus, betonte, damit würde „Geschlecht und Gender radikal neu definiert.“

Die Verordnung Titel IX aus dem Jahr 1972 diente bisher als Schutz vor Diskriminierung für Frauen und Mädchen und sollte die Gleichstellung zwischen den zwei Geschlechtern vorantreiben. Die Biden-Administration ergänzte die Bürgerrechtsnovelle dahingehend, dass nun auch queere, nicht-binäre und Trans-Personen unter die Schutzrichtlinien fallen. Damit wurde die „Geschlechtsidentität“ in das Gesetz mit aufgenommen. 

Das neue Gesetz hätte so beispielsweise für alle US-Schulen verpflichtend festgelegt, dass Trans-Mädchen am Schulsport für Mädchen teilnehmen dürfen oder auch, dass Trans-Schüler das Anrecht haben, mit ihren bevorzugten Wunsch-Pronomen angeredet zu werden. Umstritten war auch der Passus über sexuelle Belästigungen von Schülern. Mit der neuen Biden-Regelung hätte ein „Überwiegen der Beweise“ ausgereicht, um einen vermeintlichen Täter zu überführen. Zuvor hatte das Gesetzesvorhaben „klare und überzeugende Beweise“ eingefordert. 

Präsident überschritt seine Befugnisse

Richter Reeves betonte in seiner Begründung außerdem eindringlich, dass das Bildungsministerium seine Befugnisse überschritten habe, indem es den Geltungsbereich von Titel IX ausweitete. Das Gesetz von 1972 enthalte nichts, was darauf hindeute, dass es mehr abdecken sollte, als es seit seiner Schaffung durch den US-Kongress getan habe, schrieb Reeves. Er bezeichnete die Ausweitung als „Versuch, den Gesetzgebungsprozess zu umgehen und Titel IX vollständig umzugestalten“.

Der Richter stellte überdies fest, dass die Vorschrift, dass Lehrer Pronomen verwenden müssen, die mit der Geschlechtsidentität eines Schülers übereinstimmen, gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstößt: „Der erste Verfassungszusatz erlaubt es der Regierung nicht, die Meinungsäußerung zu unterdrücken oder die Bejahung einer Überzeugung zu erzwingen, mit der der Sprecher nicht einverstanden ist“, so Reeves.

Anstatt bestimmte Aspekte der Vorschrift auszugliedern, entschied Reeves, dass es am besten sei, die Verordnung in ihrer Gesamtheit zu verwerfen und zu einer früheren Auslegung von Titel IX zurückzukehren. Er sagte, seine Entscheidung werde „einfach eine Rückkehr zum Status quo“ bewirken, der mehr als 50 Jahre lang vor dem Inkrafttreten der Biden-Verordnung bestanden hatte.

Anzeige
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Auch Interessant

Urlaubgruß von Lucas Krzikalla

Sommer mit dem Handballprofi

Lucas Krzikalla sorgt mit Urlaubsbildern online derzeit für viel Aufmerksamkeit, während der offen schwule Handballprofi auf einen neuen Verein wartet
Keine Folgen für Streeck

Debatte um Leihmutterschaft

Die Bundesregierung zieht nach dem Rücktritt von Jens Spahn keine politischen Konsequenzen für den Drogenbeauftragten Hendrik Streeck.
Neue Sorge um Hanlan's Point

Kanadas Gay-Kultstrand in Gefahr

Der geplante Ausbau des Torontoer Stadtflughafens sorgt für Widerstand – Kritiker sehen den historischen schwulen Treffpunkt Hanlan's Point bedroht.
Gespaltene Slowakei

Pride mit politischen Gegenwind

Tausende feiern den Pride in Bratislava – begleitet von Kritik an der Politik und einem Appell für mehr Mut und Sichtbarkeit.
Kanadas neue Wege

HIV-Klinik erweitert Angebot

Kanadas einzige HIV-Spezialklinik Casey House erweitert das Angebot an medizinischer Versorgung - ein positives Signal des Wandels.
Finalshow zum Fremdschämen

Halbzeit- und Preshow bei der WM

Die erste FIFA-WM-Halbzeitshow brachte viele Stars und viel Langeweile zusammen. Viele Zuschauer fragten sich: Was war das denn bitte?
Horrortat in Pakistan

Schüsse auf trans* Personen

Bei einem Schusswaffenangriff in Pakistan wurde eine trans* Person getötet und eine weitere verletzt. Die Tat löst scharfe Kritik aus.
Kritik an IOC-Regeln

Geschlechtertests bei Olympia

Der LSVD+ kritisiert die geplanten IOC-Geschlechtstests bei Olympia und warnt vor Ausgrenzung und Diskriminierung.
Nein zum Partnerschaftsgesetz

Polens Präsident blockiert erneut

Polens Präsident Karol Nawrocki stoppt erneut die Einführung eingetragener Lebensgemeinschaften und verschärft damit den Konflikt mit der Regierung.