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Polen setzt EuGH-Urteil um Erfolg für internationale homosexuelle Ehepaare

Von ms - 13.05.2026 - 11:00 Uhr
Polen setzt EuGH-Urteil um
Foto: IMAGO / ABACAPRESS
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Polen will künftig im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen. Ministerpräsident Donald Tusk kündigte jetzt an, entsprechende Urteile europäischer und polnischer Gerichte zügig umzusetzen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Polen will ausländische gleichgeschlechtliche Ehen künftig rechtlich anerkennen
  • Grundlage sind Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des polnischen Obersten Verwaltungsgerichts
  • Donald Tusk entschuldigt sich für „Jahre der Zurückweisung und Demütigung“
  • Warschau erkennt solche Ehen bereits auf kommunaler Ebene an
  • Eine Einführung der Ehe für alle oder eines Adoptionsrechts ist derzeit allerdings nicht geplant

Polen setzt EuGH-Urteil um

Hintergrund sind Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) sowie des polnischen Obersten Verwaltungsgerichts (NSA). Beide Gerichte hatten entschieden, dass Polen gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen muss, wenn diese in anderen EU-Staaten rechtsgültig geschlossen wurden. Auslöser war der Fall eines verheirateten Männerpaares, darunter ein polnischer Staatsbürger. Die Behörden hatten sich geweigert, ihre 2018 in Deutschland geschlossene Ehe in das polnische Personenstandsregister einzutragen. Das Paar klagte dagegen. Der EuGH entschied im November 2025, dass die Ehe in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gültig sei. 

Polen könne die Verbindung anerkennen, ohne zugleich die Ehe für homosexuelle Paare im eigenen Land einzuführen. Im März dieses Jahres ordnete das Oberste Verwaltungsgericht schließlich an, die deutsche Heiratsurkunde in das polnische Register einzutragen. Damit wurde erstmals faktisch eine gleichgeschlechtliche Ehe staatlich in Polen anerkannt.

Entschuldigung von Tusk

Vor einer nicht öffentlichen Kabinettssitzung entschuldigte sich Tusk laut dem Portal „Notes from Poland“ bei den Betroffenen. „Dies ist eine Frage der Menschenwürde: das Recht auf Glück, das Recht auf Gleichbehandlung durch den Staat. Ich möchte mich bei all jenen entschuldigen, die sich über viele, viele Jahre zurückgewiesen und gedemütigt fühlten. Der polnische Staat hat diese Prüfung über viele Jahre nicht bestanden.“ Zugleich erklärte Tusk, Polen fehle es bislang an gesetzlichen Regelungen, die gleichgeschlechtlichen Paaren denselben rechtlichen und sozialen Schutz wie verschiedengeschlechtlichen Paaren garantieren. „Wir haben uns verpflichtet – und ich werde persönlich dafür sorgen –, die Urteile vorrangig umzusetzen“, sagte er weiter. Änderungen müssten jedoch im Einklang mit geltendem polnischem Recht erfolgen.

Keine Ehe, keine Adoptionsrechte

Eine Öffnung des Adoptionsrechts schloss Tusk ausdrücklich aus. Eine rechtliche Anerkennung sei „in keiner Weise ein Weg zur Möglichkeit der Adoption“. Die von Tusks Partei angekündigte Einführung eingetragener Partnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare scheiterte bislang am Widerstand des konservativen Koalitionspartners PSL. Auch alternative Vorschläge für begrenzte Rechte unverheirateter und gleichgeschlechtlicher Paare wurden bisher nicht im Parlament abgestimmt, nachdem Polens rechtskonservativer Staatspräsident Karol Nawrocki bekräftigt hat, weder das einst angedachte Gesetzvorhaben zur Einführung eines Partnerschaftsgesetzes für Schwule und Lesben noch Pläne für eine Ehe für alle zu unterstützen. Ohne die Unterschrift des Präsidenten kann ein solches Gesetz nicht umgesetzt werden. „Wir verteidigen die traditionelle Familie!“, so Nawrocki.  

Kritik daran kam von der Anwältin Karolina Gierdal von der LGBTIQ+-Organisation Lambda Warszawa. „Es ist traurig, dass die LGBT-Community erneut als Bedrohung dargestellt wird, als müsste die Gesellschaft beruhigt werden, dass Adoptionsrechte ‚nicht kommen werden‘“, sagte sie dem Sender TVP World. Bereits heute würden Kinder in Polen in gleichgeschlechtlichen Familien aufwachsen. Die aktuelle Rechtslage schwäche deren Schutz. Unabhängig von der nationalen Regierung kündigte Warschaus Bürgermeister Rafał Trzaskowski an, ausländische gleichgeschlechtliche Ehen künftig auf kommunaler Ebene anzuerkennen. Trzaskowski gehört wie Tusk der liberal-konservativen Bürgerplattform (PO) an. 

Hoffnung auf neue Rechtsstaatlichkeit

Im vergangenen Monat hatten mehr als 100 Nichtregierungsorganisationen die Regierung aufgefordert, die Urteile von EuGH und NSA umzusetzen, auch die Mehrheit der Polen spricht sich inzwischen für eine Ehe für alle aus. Die Gruppen erinnerten daran, dass Tusks Regierung 2023 mit dem Versprechen gewählt worden sei, die Rechtsstaatlichkeit nach Jahren der nationalkonservativen PiS-Regierung wiederherzustellen. „Rechte Regierungen haben unser Verständnis von Rechtsstaatlichkeit verzerrt und sie eher als leere Parole denn als tatsächliches Prinzip staatlichen Handelns behandelt“, erklärten die Organisationen. „In einem demokratischen Rechtsstaat hat die Regierung nicht die Befugnis zu entscheiden, welche Urteile umgesetzt werden.“ Derzeit haben 18 EU-Staaten die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt. Alle Mitgliedsländer sind jedoch verpflichtet, solche Ehen rechtlich anzuerkennen, auch wenn sie diese im eigenen Land nicht ermöglichen. 

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