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Historisches Urteil in Polen Verwaltungsgericht stärkt Rechte homosexueller Ehepaare

Von ms - 23.03.2026 - 08:00 Uhr
Historisches Urteil in Polen
Foto: iStock / fotojuwelier
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In einer wegweisenden Entscheidung hat das oberste polnische Verwaltungsobergericht in Warschau jetzt angeordnet, dass die Ehe zweier polnischer Männer, die 2018 in Deutschland geschlossen wurde, in das Zivilstandsregister eingetragen werden muss. Damit wird eine historische Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom November 2025 umgesetzt, die allen EU-Mitgliedstaaten vorschreibt, gleichgeschlechtliche Ehen, die in anderen EU-Staaten legal geschlossen wurden, anzuerkennen.

Richter stellen sich hinter EuGH-Urteil

Der Fall betrifft Jakub Cupriak-Trojan und Mateusz Trojan, die 2018 in Berlin heirateten. Bei ihrer Rückkehr nach Polen verweigerte das Zivilstandsamt in Warschau jedoch die Anerkennung ihrer Ehe, da die polnische Verfassung gleichgeschlechtliche Ehen nicht anerkennt. Das polnische Verwaltungsobergericht hatte den Fall bereits 2023 geprüft und die Frage zur Entscheidung dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Der EuGH entschied, dass eine Weigerung der Anerkennung gegen das europäische Recht verstoße, da sie die Freizügigkeit und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletze. Zudem könne sie zu erheblichen administrativen, beruflichen und persönlichen Nachteilen führen und die Ehepartner dazu zwingen, so zu leben, als wären sie nicht verheiratet.

Mit dem Urteil vom November 2025 stellte der EuGH zudem klar, dass ein Mitgliedstaat, der eine einzige Methode zur Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen vorsieht – wie etwa die Eintragung in das Zivilstandsregister – diese auch für gleichgeschlechtliche Ehen anwenden muss. Dies gilt unabhängig vom Geschlecht der Ehepartner. Es wurde jedoch auch betont, dass das Urteil Polen nicht verpflichtet, die gleichgeschlechtliche Ehe im eigenen Land einzuführen, da die Regelung des Eherechts den Mitgliedstaaten vorbehalten bleibt.

Ehe-Anerkennung binnen eines Monats 

Das Urteil des polnischen Verwaltungsobergerichts folgte dieser Linie nun und hob die vorherigen Verwaltungs- und Gerichtsurteile damit auf. Es wurde angeordnet, dass das Zivilstandsamt die Ehe von Cupriak-Trojan und Trojan innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Unterlagen eintragen muss. Als das Urteil verkündet wurde, brach Applaus im Gerichtssaal aus, viele Aktivisten aus der Community waren vor Ort. Der Anwalt des Paares, Paweł Knut, erklärte, dass dies einen wichtigen Präzedenzfall darstelle, der die bisherige Praxis verändern werde. „Es ist sehr wichtig, dass klargestellt wurde, dass Artikel 18 der polnischen Verfassung die Eintragung nicht blockieren kann. Heute begehen wir einen Feiertag der Menschenrechte, eine unglaubliche, sehr notwendige Entscheidung!“

Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen: Zivilstandesämter im gesamten Land sind nun verpflichtet, die gleiche Rechtsauslegung anzuwenden, und es wird erwartet, dass es zu einer Reihe von Klagen in Bezug auf elterliche Rechte, Hinterbliebenenrenten und andere mit dem Ehe-Status verbundenen Vorteile kommt. Laut ersten Schätzungen gibt es in Polen rund 40.000 Ehen, die im Ausland geschlossen worden sind. 

Veränderungen im Land 

Die queere Organisation ILGA-Europe, die die Kläger und ihre Anwälte von KMA Law unterstützte, begrüßte das Urteil als „Sieg für die vielen gleichgeschlechtlichen Paare in Polen, die jahrelang keine Anerkennung ihrer Ehe erfahren haben“. Der Verein bezeichnete die Entscheidung als „ersten Schritt in Richtung Gleichberechtigung“, betonte jedoch, dass die praktische Umsetzung des Urteils von entscheidender Bedeutung sei. Die Entscheidung des polnischen Verwaltungsobergerichts stellt einen bedeutenden Fortschritt für die Rechte von homosexuellen Paaren in Polen dar und könnte langfristig Auswirkungen auf die gesellschaftliche und politische Diskussion in dem Land haben.

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